Antworten (8)
Direkten Blitzschlag ins Haus ja, Schäden durch Überspannung, weil der Blitz ins Nachbarhaus eingeschlagen ist nicht.
kommt auf deine versicherung an. meine hat auch überspannungsschutz. das muss man aber u. U. zusätzlich versichern. Würde da aber eher Überspannungsschutzsteckdosen nutzen, die meisten Steckdosen (zumindest neu installierte) sollten das auch schon integriert haben, dann wäre das in der hv unnütz.
Lasst Euch nicht von diesen Überspannungsschutzdosen täuschen.
Wer schon mal gesehen hat, wie die Wände aufgesprengt werden, weil bei einem Blitzschlag die Stromleitungen einfach verdampfen, kann sich gut vorstellen, dass diese winzigen Überspannungsschutzdinger bei einem Blizschlag auch nur in der Nähe Eurer Wohnung einfach abrauchen, und das angeschlossene Gerät auch. Selbst wenn's abgeschaltet ist. Das ist nur ein sogenannter Feinschutz. Das letzte Glied in der Überspannungsschutzkette.
Beim PC kommt der Blitz dann sowieso lieber über die Netzwerkleitung.
Wer schon mal gesehen hat, wie die Wände aufgesprengt werden, weil bei einem Blitzschlag die Stromleitungen einfach verdampfen, kann sich gut vorstellen, dass diese winzigen Überspannungsschutzdinger bei einem Blizschlag auch nur in der Nähe Eurer Wohnung einfach abrauchen, und das angeschlossene Gerät auch. Selbst wenn's abgeschaltet ist. Das ist nur ein sogenannter Feinschutz. Das letzte Glied in der Überspannungsschutzkette.
Beim PC kommt der Blitz dann sowieso lieber über die Netzwerkleitung.
Die Hausratversicherung greift in so einem Fall oft nur, wenn der Blitz direkt in die versicherten Gegenstände einschlägt, das ist aber oft nicht der Fall, da meistens Stromleitungen oder andere Leitungen vom Blitz getroffen werden und angeschlossene Geräte beschädigen. In manchen Versicherungen ist aber auch dieser Fall eingschlossen.
Das kommt immer auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an. Aber meistens sind in einer Hausratversicherung nur direkte Blitzeinschläge versichert. Dieser ist viel seltener, als wenn der Blitz irgendwo in Nachbarschaft einschlägt und deshalb sollte man darauf achten, dass beides in der Versicherung abgedeckt ist.
Die Hausratversicherung deckt bei einem solchen Vorfall alle Geräte und Gegenstände im Haus ab, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Nicht dazu gehören etwa die Heizungsanlage, Heisswasserthermen, die mit Strom betrieben werden, und Fussbodenheizungen.
Den direkten Blitzschlag ins Haus oder in der Wohnung ja. Bei Überspannungsschäden, also vom Nachbarn abgeleitet, nur, wenn dies in der Versicherung mit eingeschlossen ist.
Ein Blitzeinschlag in der Wohnung oder im Haus, ja. Ein Blitzschlag durch Überspannung muss im Vertrag mit eingeschlossen sein, sonst zahlt die Versicherung nicht. Am besten mal ein Hausratversicherung Vergleich machen, da kann man gleich sehen, ob Überspannung mit eingeschlossen ist oder etwas mehr kostet.