Der Jahreswert "RV-brutto" ist oberhalb der BBG. Müsste dann in der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung nicht der BBG-Wert Stehen?
Lt. Verdienstabrechnung Dezember 2013 beträgt das RV-brutto (Jahreswert) 72.019,69 EUR. In der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für das Jahr 2013 stehen jedoch nur 64.388 EUR. Kann das sein, bzw. was ist zu tun?
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