Ger_hard2
Dürfen Leichtkraftwagen bis 45 km/h auch ohne einen normalen Auto-Führerschein gefahren werden?
Antworten (5)
Ja. Seit 2005 können auch 16jährige, die den Führerschein Klasse S bestanden haben, diese Leichtmobile fahren.
Ist der Mopedführerschein vor 1989 erworben kann er umgeschrieben werden.
Aber ob Jugendliche in solch einer Wanderdüne unterwegs sein wollen, ist eine andere Frage, genau wie die Frage nach der Sicherheit in diesen Winzmobilen...
Ist der Mopedführerschein vor 1989 erworben kann er umgeschrieben werden.
Aber ob Jugendliche in solch einer Wanderdüne unterwegs sein wollen, ist eine andere Frage, genau wie die Frage nach der Sicherheit in diesen Winzmobilen...
Ja, allerdings muss man mindestens 16 Jahre alt und im Besitz der Führerscheinklasse S sein. Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtfahrzeug#Fahrerlaubnis findest Du die weiteren Details. Anscheinend gibt es nämlich noch Ausnahmen, sodass Du Dich auf jeden Fall vorher direkt beim Straßenverkehrsamt erkundigen solltest.
Seit dem 1. Februar 2005 dürfen in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren, die im Besitz des Führerscheins Klasse S sind, Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h lenken. Je nach Konstruktion und Antriebsart ist bei anderen Leichtfahrzeugen kein Führerschein erforderlich (z. B. Alleweder-E) oder sogar ein PKW-Führerschein Klasse B (z. B. Twike). http://lexikon.freenet.de/Leichtfahrzeug
Ganz ohne Führerschein dürfen nur Fahrzeuge, die auf 6 kmh beschränkt sind, gefahren werden. Das sind elektrische Rollstühle oder speziell heruntergetunte Traktoren und Miniautos. Für Wagen bis 45 kmh wird auf jeden Fall eine Fahrerlaubnis gebraucht, aber nicht der komplette PKW-Führerschein.