dürfen mahngebühren angemahnt werden
durch ein Hin und Her bei der Begleichung einer großen Nachzahlung und einer säumigen Abschlagszahlung sind mir im Laufe von 9 Monaten 10 x 5,- Mahngebühren, Ratenplanzinsen und Ratenplangebühren (zusammen > 50,- Euro), sowie 2 x Rücklastschriftgebühren (je 9,- Euro) entstanden bei einem Stromanbieter.
Nun mahnen sie meinen Rückstand an, der genau aus diesen Gebühren besteht.
Stimmt es, daß Mahngebühren nicht anmahnbar sind (Gesetz) und muß ich diese Mahnung bezahlen?
Nun mahnen sie meinen Rückstand an, der genau aus diesen Gebühren besteht.
Stimmt es, daß Mahngebühren nicht anmahnbar sind (Gesetz) und muß ich diese Mahnung bezahlen?
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