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Gast

dürfen mahngebühren angemahnt werden

durch ein Hin und Her bei der Begleichung einer großen Nachzahlung und einer säumigen Abschlagszahlung sind mir im Laufe von 9 Monaten 10 x 5,- Mahngebühren, Ratenplanzinsen und Ratenplangebühren (zusammen > 50,- Euro), sowie 2 x Rücklastschriftgebühren (je 9,- Euro) entstanden bei einem Stromanbieter.
Nun mahnen sie meinen Rückstand an, der genau aus diesen Gebühren besteht.
Stimmt es, daß Mahngebühren nicht anmahnbar sind (Gesetz) und muß ich diese Mahnung bezahlen?
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