dürfen private briefsendungen in den restmüll
Greift das Postgeheimnis,wenn Briefsendungen im Restmüll sind und werden geöffnet.
Gruß
Werner
Gruß
Werner
Antworten (7)
Papier gehört in die -> Papiertonne <- nicht in den Restmüll. Würd die aber vorher noch zerreißen, in mehrere Stücke. und dann in der Tonne verteilen. Dann brauchst dir keine Sorgen mehr machen.
1. Postgeheinmis greift nicht. Geschützt ist nur der Weg zwischen Absender und Empfänger und nicht, was nach dem Empfang damit passiert.
2. Briefgeheimnis greift nur dann, wenn die Briefe noch verschlossen sind.
2. Briefgeheimnis greift nur dann, wenn die Briefe noch verschlossen sind.
Das Postgeheimnis besteht immer, aber wo hast Du eine rechtliche Durchsetzungsgewalt wenn der Kram im Müll liegt ? Und wenn der Brief dann noch offen liegt überhaupt nicht.
Also wichtige Sachen in den Schredder. Oder machs wie Faule (wie ich) richtig verschmiert und verdreckt in den Restmüll. Die blaue Tonne bringt da schon gefahren. Lustig, wenn die Leute ihre Kontoauszüge in die blaue Tonne werfen.
Also wichtige Sachen in den Schredder. Oder machs wie Faule (wie ich) richtig verschmiert und verdreckt in den Restmüll. Die blaue Tonne bringt da schon gefahren. Lustig, wenn die Leute ihre Kontoauszüge in die blaue Tonne werfen.
Bullshit! Wo steht denn das Postgeheimnis geschrieben? Welcher Paragraf? Und wo hat es da schon mal Urteile gegeben?
[br]
Gibts nämlich nicht! Es heißt Briefgeheimnis (§ 202 StGB)!
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Gibts nämlich nicht! Es heißt Briefgeheimnis (§ 202 StGB)!
@ Sockenpuppe
Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 StGB sanktioniert.
Nach der Legaldefinition der § 39 Abs. 1 Postgesetz und § 206 Abs. 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist:
(Quelle Wikipedia)
Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 StGB sanktioniert.
Nach der Legaldefinition der § 39 Abs. 1 Postgesetz und § 206 Abs. 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist:
(Quelle Wikipedia)
Ja gut, vllt sind diese,wenn sie denn dann als Papierschnipsel im Restmüll landen entgültig verlohren . In dem Dreck sucht sicher keiner nach deinen Korrespondenzen. Oder? vllt. wirst du überwacht?