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nachtigaller

Dürfen Psychologen in Krankenhäusern Medikamente anordnen, wenn Ärzte ihnen dies deligieren ?

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Antworten (9)
ing763
dürfen sie -brauchen aber die unterschrift des arztes.
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klappstuhl
Psychologen dürfen weder Medikamente verschreiben, noch Einweisungen in Krankenhäuser oder krankschreibungen durchführen. Dies dürfen nur Mediziner.
Bei Psychotherapeuten ist es noch komplizierter.
Es gibt ärztliche Psychotherapeuten (die dürfen alles was ein Arzt darf, weil sie Medizin studiert haben) und es gibt psychologische Psychotherapeuten (die haben Psychologie studiert und die dürfen daher auch nicht einweisen oder medikamente verschreiben)
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bh_roth
@klappstuhl: Ich zitiere "..... und es gibt psychologische Psychotherapeuten (die haben Psychologie studiert und die dürfen daher auch nicht einweisen oder medikamente verschreiben)" Zitat Ende.
Richtig ist, dass ein Psychologe, der nach seinem Psychologie-Studium eine Fachausbildung zum Psychotherapeuten gemacht hat, und er sich dann Psychotherapeut nennen darf, sehr wohl Medikamente verordnen kann.
Logisches Denken hätte zu der Erkenntnis führen können, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein praktizierender Psychotherapeut jedesmal einen Arzt braucht, wenn er in seiner Praxis ein Medikament verordnen will.
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klappstuhl
Vielen Dank für die Bemerkung LOL
"Logisches Denken blablabla..."
Es ist genauso wie ich es gesagt habe.
Ob Sie sich das vorstellen können ist eine andere Sache ;)
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bh_roth
Na, ist doch schön, wenn man über sich selbst lachen kann.
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bh_roth
@klappstuhl,
@ing793: Ja, da lag ich daneben. ich hatte versucht diesen Thread nicht mit Wissen zu lösen sondern mit Logik- meiner Logik. Das ging daneben. Aber wie sagte doch Napoleon Bonaparte im Juni 1815, als er Waterloo verloren hatte: "Wahrlich groß ist der, der sich klein macht im Angesicht der Niedelage"
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sternaaq
NEIN !! Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (KJP) unterliegen der sogenannten Befugnisbeschränkung, die u.a. die Verordnung von Medikamenten NICHT zulässt. Ausschließlich Mediziner dürfen verordnen, auch ist eine Delegation in der Berufordnung ausschließlich untersagt.
Sie können sich bei den Landespsychotherapeutenkammern oder bei der Bindespsychotherapeutenkammer ( www.BPtK) absichern.
Viele Grüße
MK ( KJP)
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broscheit@gmx.de
es ist eigentlich ganz einfach und bedarf keiner großen Logik: Medikamente verabreichen, anordnen, verschreiben - sofern es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt (alle anderen bekommt eh jeder in der Apotheke) - darf nur ein Arzt (also jemand mit abgeschlossenem Human-, Zahn- oder Tiermedizinstudium) mit Aprobation (bekommt man erst nach Abschluss des Studiums vom Regierungspräsidenten).
Alle anderen dürfen das nicht !
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Gast
ellerbätsch!
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