Max Schneider
Dürfen Taucher sich einfach so in gesunkene Schiffe begeben oder brauchen sie dafür eine Genehmigung?
Antworten (5)
Die Estonia ist als Grab klassifiziert; beim Tauchen wird die Totenruhe gestört. Meines Wissens ist sie aber nicht das einzige als Grab deklarierte Wrack.
Dass man als Wracktaucher eine Genehmigung bräuchte, ist mir neu. Sonst wären viele Urlaubsangebote nicht spontan buchbar, sondern bedüften eines langen Formalkrams. Und dann bleibt die Frage: Wer ist für die Erteilung der Genehmigung in internationalen Gewässern zuständig, wenn die Herkunft des schiffes unklar ist?
Und wer überprüft vor Ort, ob eine Genehmigung erteilt wurde?
Dass man als Wracktaucher eine Genehmigung bräuchte, ist mir neu. Sonst wären viele Urlaubsangebote nicht spontan buchbar, sondern bedüften eines langen Formalkrams. Und dann bleibt die Frage: Wer ist für die Erteilung der Genehmigung in internationalen Gewässern zuständig, wenn die Herkunft des schiffes unklar ist?
Und wer überprüft vor Ort, ob eine Genehmigung erteilt wurde?
Das hängt u.a. davon ab, wo sich die Wracks befinden (12-Meilen-Zone oder offene See). Während innerhalb der 12 Seemeilen nationales Recht gelten dürfte (ist aber auch strittig, siehe Wrack der Admiral Spee), ist die offene See quasi rechtsfreier Raum. Der rechtliche Ärger könnte dann bei Betreten eines Hoheitsgebietes beginnen, denn nationale Gesetze können durchaus auch über Staatsgrenzen hinaus Wirkung entfalten, so z.B. bei Piraterie. Bei Tauchgängen würde ich mich also immer über die rechtliche Lage des Landes schlaumachen, dass ich noch zu betreten gedenke.
Früher wurde es nicht so streng geahndet, aber das hat sich geändert: Ohne Genehmigung darf man gar kein Wracktauchen unternehmen und es werden bei Verstoß hohe Strafen verhängt. Grund dafür sind massive Plünderungen und eine Einhaltung der Totenruhe!
Fast alle versunkenen Schiffe sind heute beliebte Tauchspots. Sie werden von den ortsansässigen Tauchschulen angefahren. Natürlich dürfen auch Taucher ohne Guide diese Wracks besuchen - und auch hinein tauchen. Dies gilt, solange nichts Gegenteiliges ausgeschildert ist.
Eine Genehmigung bedarf es, wenn daraus etwas entfernt wird, etwa Anbauteile oder auch Gepäck oder sonstiges Material. Dies ist kriminell und verboten. In Mecklenburg Vorpommern kann man aber unter Anleitung in zwölf verschiedene Schiffe tauchen und sich darin umherbewegen, dies ist ein Programm einer Tauchschule.