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Gast

Eichfrist abgelaufen

Ich wohne in einem MFH mit 16 Wohnungen. In einer einzigen Wohnungen sind die Zähler mindestens 20 Jahre alt und wurden noch nie getauscht, da die Mieterin niemanden in die Wohnung lässt - auch keinen Ableser. Die Batterien der Heizkostenverteiler dürften mittlerweile leer sein.
Steht mir, als nicht direkt betroffenem Nutzer, ein Minderungsrecht zu?
Frage beantworten Frage Nummer 3000203053 Frage melden

Antworten (1)
StechusKaktus
Einerseits ist es die Pflicht der Eigentümer, die Zähler regelmäßig auszutauschen. Andererseits kann er die Kosten dafür den Mietern umlegen.
Üblicherweise übersteigen die Kosten der Zählerwartung die einer genauen Abrechnung.
Ihr Ansinnen könnte daher ein Eigentor werden.

Wenn Sie aber solchen Wert auf Recht und Ordnung legen, dann bitten Sie Ihren Vermieter, die Zähler auf den aktuellen Stand zu bringen.
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