Eigenbedarfskündigung
Ein Mieter hat den Mietvertrag nach Ausspruch der Eigenbedarfskündigung noch selbst schriftlich gekündigt.
Darf er nach Auszug Schadensersatz vom Vermieter fordern, wenn der Eigenbedarf nicht rechtens war.
Darf er nach Auszug Schadensersatz vom Vermieter fordern, wenn der Eigenbedarf nicht rechtens war.
Antworten (4)
Schadenersatz kann nur der fordern, dem ein Schaden durch einen Dritten entstanden ist. Wenn der Mieter selbst kündigt und daher die Kündigung des Vermieters gar nicht zum Tragen kommt, worin soll dann der Schaden durch einen Dritten bestehen?
Das lässt sich m.E. nicht so pauschal beantworten.
Ich konstruiere mal:
- Eigenbedarfskündigung in sechs Monaten
- Mieter findet nach vier Wochen neue Wohnung, kündigt nun selber, um nicht bis zum sechsten Monat Miete zu zahlen.
Dann ist ihm über den erzwungenen Umzug immer noch ein Schaden entstanden.
Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass das Gericht konzediert, er sei zu der Rückkündigung quasi genötigt worden und diese sei daher nichtig.
Kann aber auch sein, dass mein Vorredner Recht hat. Als geprellter Mieter würde ich es jedenfalls versuchen.
Ich konstruiere mal:
- Eigenbedarfskündigung in sechs Monaten
- Mieter findet nach vier Wochen neue Wohnung, kündigt nun selber, um nicht bis zum sechsten Monat Miete zu zahlen.
Dann ist ihm über den erzwungenen Umzug immer noch ein Schaden entstanden.
Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass das Gericht konzediert, er sei zu der Rückkündigung quasi genötigt worden und diese sei daher nichtig.
Kann aber auch sein, dass mein Vorredner Recht hat. Als geprellter Mieter würde ich es jedenfalls versuchen.
Darum habe ich am Anfang auf einen guten Anwalt hingewiesen.
Ohne Eigenbedarfskündigung des Vermieters hätte der Mieter nicht nach einer anderen Wohnung gesucht und somit auch nicht gekündigt.
Jetzt kann dem Mieter weiterhin Schaden entstanden sein. Die neuen Wohnung ist teurer, oder kleiner, der Weg zur Arbeit ist länger, die alte Wohnung war gerade frisch renoviert, die neue muss noch renoviert werden. Dies könnte weiterhin zu einer Schadensersatzklage führen.
Diese Situation wird nur ein Fachanwalt genau einschätzen können.
Ohne Eigenbedarfskündigung des Vermieters hätte der Mieter nicht nach einer anderen Wohnung gesucht und somit auch nicht gekündigt.
Jetzt kann dem Mieter weiterhin Schaden entstanden sein. Die neuen Wohnung ist teurer, oder kleiner, der Weg zur Arbeit ist länger, die alte Wohnung war gerade frisch renoviert, die neue muss noch renoviert werden. Dies könnte weiterhin zu einer Schadensersatzklage führen.
Diese Situation wird nur ein Fachanwalt genau einschätzen können.