Eigenbedarfskündigung bei 81 jähriger?
Ich besitze eine Eigentumswohnung 3 Zimmer die an eine 81 jährige Dame vermietet ist. Ich würde diese Wohnung schon seit 2 Jahren mit meiner Freundin und meinem Sohn gerne selber beziehen da wir getrennt wohnen und ich nur eine 2 Zimmer Wohnung habe und mein 5 jähriger Sohn bei mir mit im Bett schlafen muss und meine Freundin auch wenn wir zusammen bei mir schlafen.
In meiner Eigentumswohnung haette mein Sohn sein eigenes Zimmer.
Nun schiebe ich das schon Jahre lang vor mir her da ich der armen alten Frau nicht kündigen will und dachte da sie an Demenz leidet würde sie vielleicht bald in ein Heim kommen, da immer wenn sie mich sieht nicht wieder erkennt.
Dem ist aber nicht so mein Sohn wird immer größer und braucht langsam sein eigenes Zimmer...
Eine andere Mietwohnung zu beziehen und eventuell dann wieder umzuziehen falls die Dame dann doch irgendwann auszieht wäre doppelte Arbeit, kosten und Stress... Hat jemand einen Vorschlag was ich tun kann... Ich würde ihr auch meine jetzige 2 Zimmer Wohnung anbieten diese hat sogar eine Terrasse und ist zudem günstiger und ganz in der Nähe von der jetzigen Wohnung.. Nur ist dies eine Mietwohnung wo ich natürlich nicht entscheiden kann wer diese übernehmen darf. Ich bitte um Vorschläge
In meiner Eigentumswohnung haette mein Sohn sein eigenes Zimmer.
Nun schiebe ich das schon Jahre lang vor mir her da ich der armen alten Frau nicht kündigen will und dachte da sie an Demenz leidet würde sie vielleicht bald in ein Heim kommen, da immer wenn sie mich sieht nicht wieder erkennt.
Dem ist aber nicht so mein Sohn wird immer größer und braucht langsam sein eigenes Zimmer...
Eine andere Mietwohnung zu beziehen und eventuell dann wieder umzuziehen falls die Dame dann doch irgendwann auszieht wäre doppelte Arbeit, kosten und Stress... Hat jemand einen Vorschlag was ich tun kann... Ich würde ihr auch meine jetzige 2 Zimmer Wohnung anbieten diese hat sogar eine Terrasse und ist zudem günstiger und ganz in der Nähe von der jetzigen Wohnung.. Nur ist dies eine Mietwohnung wo ich natürlich nicht entscheiden kann wer diese übernehmen darf. Ich bitte um Vorschläge
Antworten (4)
Biete der Dame (bzw. ihren gesetzlichen Vertretern) einfach den Wohnungstausch an.
Eine Klage dürfte angesichts der besonderen Bedürftigkeit der dementen Dame aussichtslos oder aussichtsarm sein.
Eine Klage dürfte angesichts der besonderen Bedürftigkeit der dementen Dame aussichtslos oder aussichtsarm sein.
Auch wenn ich keine erhellende Hilfestellung geben kann, so möchte ich doch zum Ausdruck bringen, dass ich es unglaublich rührend finde, dass Sie sich diese Gedanken um die Mieterin machen. Selten genug zu finden. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine gute Lösung(sfindung)...
Ich finde es schön, dass Sie sich Gedanken um die Dame machen und ihr helfen möchten, wenn Sie in Ihre Wohnung ziehen möchten.
Je nachdem, wie lange die Dame schon dort wohnt, sind die Kündigungsfristen teilweise länger, sie können auch von sich aus mit einer längeren Vorlaufzeit kündigen, was ich auf alle Fälle machen würde und Sie Hilfe anbieten eine geeignete Wohnung zu finden.
Sprechen Sie das Thema aber vorher an, damit die Mieterin nicht aus allen Wolken fällt wenn die Kündigung ankommt.
Mittlerweile gibt es Urteile, die auch ältere Mieter nicht schonen, wenn diese eine Eigenbedarfskündigung bekommen, Blind, Alzheimer etc. spielten da keine Rolle, aber das kommt immer auf den Richter an, falls es zu einer Klage kommen sollte. Am Ende vom Tag kann ihnen hier keiner sagen, wie es ausgeht.
Je nachdem, wie lange die Dame schon dort wohnt, sind die Kündigungsfristen teilweise länger, sie können auch von sich aus mit einer längeren Vorlaufzeit kündigen, was ich auf alle Fälle machen würde und Sie Hilfe anbieten eine geeignete Wohnung zu finden.
Sprechen Sie das Thema aber vorher an, damit die Mieterin nicht aus allen Wolken fällt wenn die Kündigung ankommt.
Mittlerweile gibt es Urteile, die auch ältere Mieter nicht schonen, wenn diese eine Eigenbedarfskündigung bekommen, Blind, Alzheimer etc. spielten da keine Rolle, aber das kommt immer auf den Richter an, falls es zu einer Klage kommen sollte. Am Ende vom Tag kann ihnen hier keiner sagen, wie es ausgeht.