Eigene Wohnung mit Harz4?
Hallo, bin 19 und arbeitsuchend (Realschule abgeschlossen). Wohne noch bei meiner mutter und das geht nun nicht mehr. Wir streiten jeden Tag und ich halts nicht mehr aus. Will jezt ausziehen, was steht mir zu? Danke im Vorraus!!!! GLG Hingucker
Antworten (4)
Was mich an deiner Frage wundert ist, daß du mit Realschulabschluß und 19jährig arbeitssuchend bist. Es gibt so viele offene Lehrstellen. Ist da nichts für dich dabei, oder was willst du arbeiten ? Oder willst du weiter in die Schule gehen? Davon hängt nämlich ab, was dir zusteht. Wovon lebst du eigentlich jetzt? Grundsätzlich hat ein junger Mensch das Recht, auszuziehen, wenn die häuslichen Verhältnisse unerträglich sind. Wenn du weiter in die Schule gehen willst, dann steht dir Unterhalt von deinen Eltern zu. Evtl. auch Bafög, wenn das Einkommen der Eltern nicht reicht. Wenn du nichts arbeitest, bekommst du HartzIV und Wohngeld. Die Arge wird dir aber noch mehr auf die Füße treten, damit du deinen Lebensunterhalt selbst verdienst als deine Mutter und das mit gutem Grund. Ich finde es schon seltsam, dass du fragst, was dir zusteht, anstatt zu fragen, was du aus deinem Schulabschluß machen könntest. Ist dein Berufsziel HartzIV ?
Frage nicht was dir zusteht, sondern was Du tun kannst um deine Situation zu verändern.
Warum machst Du keine Ausbildung? Offene Lehrstellen gibt es noch genug. Warum nimmst du nicht eine von den vielen Arbeitsmarktfördermaßnahmen in Anspruch?
Nicht immer die anderen für dich arbeiten lassen (allein deine Frage ist ein typisches Beispiel, denn das könntest Du auch selber in Erfahrung bringen) sondern selber den Arsch hochbekommen. Das muss deine Devise sein!
Warum machst Du keine Ausbildung? Offene Lehrstellen gibt es noch genug. Warum nimmst du nicht eine von den vielen Arbeitsmarktfördermaßnahmen in Anspruch?
Nicht immer die anderen für dich arbeiten lassen (allein deine Frage ist ein typisches Beispiel, denn das könntest Du auch selber in Erfahrung bringen) sondern selber den Arsch hochbekommen. Das muss deine Devise sein!
nur damit ich das richtig verstehe: ein spätpubertierender Teenie will der Allgemeinheit die Kosten dafür aufdrücken, dass er Zoff mit seiner Mutter hat? Und er meint, er hätte da ein Anrecht drauf ("Was steht mir zu?") ?
Normal sieht das Gesetz vor, dass erst ab 25 Jahren ohne weitere Gründe ausgezogen werden kann. ........... Aber:
Die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu § 64 Abs.2
Nr.4 SGB III Auslegung des Begriffes „gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis“
und § 22 Abs.2a SGB II,
Eine schwer gestörte Eltern-Kind-Beziehung besteht typischerweise dann, wenn z.B.das Zusammenleben von Eltern und der Person unter 25 Jahren aus physischen und/oder psychischen Gründen nicht mehr möglich ist .
ein „gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis“ liegt dann vor,wenn der Jugendliche aufgrund erheblicher Auseinandersetzungen in einem gravierend gestörten Verhältnis zu seinen Eltern lebt; ohne dass sich nach den gesetzlichen Regelungen für die Beurteilung des Eltern-Kind-Verhältnisses eine deren Verursachung in den Gründen zuweisende Schuldfrage stellt.
Quelle: versch. Internetseiten, die sich mit diesem Thema befassen.
Das nur zur Rechtslage. Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu.
Die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu § 64 Abs.2
Nr.4 SGB III Auslegung des Begriffes „gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis“
und § 22 Abs.2a SGB II,
Eine schwer gestörte Eltern-Kind-Beziehung besteht typischerweise dann, wenn z.B.das Zusammenleben von Eltern und der Person unter 25 Jahren aus physischen und/oder psychischen Gründen nicht mehr möglich ist .
ein „gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis“ liegt dann vor,wenn der Jugendliche aufgrund erheblicher Auseinandersetzungen in einem gravierend gestörten Verhältnis zu seinen Eltern lebt; ohne dass sich nach den gesetzlichen Regelungen für die Beurteilung des Eltern-Kind-Verhältnisses eine deren Verursachung in den Gründen zuweisende Schuldfrage stellt.
Quelle: versch. Internetseiten, die sich mit diesem Thema befassen.
Das nur zur Rechtslage. Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu.