ralfboe
ein arbeitgeber will meinen lohn nicht bezahlen
weil ich als fahrer mit seinem wagen eine unfall hatte. da ich als selbst. dienstleister für ihn gefahren bin. er meint, dass ich die volle haftung für den kfz-schaden hätte, weil ich eben als selbst. untern. für ihn gefahren bin. es gab keine schriftl. vereinbarungen - ich fuhr für ihn waren - in seinem fahrzeug auf meine externe dienstleisterrechnung und nicht als sein mitunternehmer. ich würde mich freuen hilfe zu bekommen, wie ich mich selber zur wehr setzen kann. vielen dank. lg ralf
Antworten (7)
Da kein abhängiges Anstellungsverhätnis besteht fürchte ich daß der Auftraggeber (nicht Arbeitgeber!) Recht hat und im Zweifel Recht bekommen wird.
Hast Du eine Betriebsrechtsschutz oder Betriebshaftpflichtversicherung?
Ich würde einen Rechtsanwalt bemühen.
Hast Du eine Betriebsrechtsschutz oder Betriebshaftpflichtversicherung?
Ich würde einen Rechtsanwalt bemühen.
Ich kann nur den Hinweis auf den Rechtsanwalt unterstützen. Das ist eine verzwickte Situation, zumal nichts vertraglich geregelt ist.
Ohne einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (!!!!- nicht für Verkehrsrecht!) geht da, befürchte ich, gar nichts.
Riecht nach Konflikt und klingt fies. Der Wagen war sicherlich versichert, sodass der Schaden dadurch gedeckt ist. Von meinem Rechtsgefühl her könnte er einen Schaden gegen dich nur geltend machen, falls ihr darüber vorher eine entsprechende Vereinbarung (auch mündliche Vereinbarungen gelten, sofern du nicht in einem "quasi-Abhängigkeitsverhältnis" standst) getroffen hättet. Ich denke, du bist im Recht. Allerdings könnten Details das Bild ändern. Ein Schreiben von einem Anwalt an deinen Auftraggeber sollte dir helfen können. Viel Erfolg!
Weitere Anregungen
Das glaube ich nicht Amos. Schäden die durch die Benutzung eines Fahrzeugs verursacht wurden, sind über die KFZ-HP versichert, zumindest im privaten Bereich.
Da der Schaden beim Ausüben der selbstständigen Tätigkeit von Ralf entstand, wäre seine Privathaftpflichtversicherung ohnehin aussen vor, seine Betriebshaftpflichtversicherung würde greifen, aber nur, wenn der Schaden nicht mit durch Benutzung eines KFZs entstanden wäre.
Da der Schaden beim Ausüben der selbstständigen Tätigkeit von Ralf entstand, wäre seine Privathaftpflichtversicherung ohnehin aussen vor, seine Betriebshaftpflichtversicherung würde greifen, aber nur, wenn der Schaden nicht mit durch Benutzung eines KFZs entstanden wäre.
@Amos: das klingt zunächts logisch, da fremdes Eigentum beschädigt wurde. Ich hatte jedoch vor einigen Monaten gelesen, daß jeder Schaden, der durch die Benutzung eines KFZ verursacht wird, unabhängig davon, ob dieser am benutzen KFZ oder am Gartenzaun des Nachbarn entsteht, grundsätzlich immer zunächst über die KFZ-Haftpflicht abgewickelt wird. Das ist auch sinnvoll, da diese, für Halter von Fahrzeugen eine Pflichtversicherung darstellt, während lange nicht jeder über eine private HPV verfügt. Die private HPV kommt m. Mng. nach auch daher nicht in Frage, da der Schaden im Zuge der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verursacht wurde.