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Gast

Ein MItglie der Hausgemeinschaft legt Widerspruch gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung ein. Muß er bei einem Rechtsstreit auch seinen Anteil an der Umlage der Kosten des Rechststreites bezahlen?

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elfigy
Soweit ich weiß, kann man gegen einen mehrheitlich gefaßten Beschluss keinen Widerspruch einlegen, sondern man muss klagen. Mögliche Gründe sind Unwirtschaftlichkeit ect. Widerspruch kann man gegen die Tagesordnung erheben und darüber dann abstimmen lassen. Ich würde da aber lieber einen Rechtsanwalt befragen. Das ist keine Frage, die man in einem Forum klären lassen sollte, wenn man sichergehen will.
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