Maters2764
Eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich: Spielen die Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz auch eine Rolle, oder ist lediglich die Strecke relevant?
Antworten (6)
Genau, sofern man auf der längeren Strecke schneller am Arbeitsplatz ist, muß das FA das akzeptieren und die längere Strecke anrechnen.
Die Fahrtzeitersparnis muss aber mindestens 30 Minuten betragen, das wurde neulich erst wieder gerichtlich bestätigt.
Soweit ich weiß, zählt nur die Strecke, was meiner Meinung auch Sinn macht. Sonst könnte man ja absichtlich täglich die Strecke wählen, auf der der meiste Stau herrscht. Grundsätzlich sollte man ja den Weg wählen, ggfs. auch mit dem Zug, der am schnellsten geht.
Soweit ich weiß, ist es die reine Strecke in Kilometern, die man steuerlich anrechnen lassen kann. Wie viel Zeit man von zu Hause bis zur Arbeitsstelle fährt, interessiert hierbei überhaupt nicht. Der Staat bezahlt nicht noch extra eine Art Lohn für die Fahrtzeit.
Nur die Strecke ist relevant, ansonsten wären die Möglichkeiten der Manipulation zu groß. Es zählt auch nur die jeweils kürzeste Strecke, auch wenn ein anderer Weg verkehrsgünstiger wäre. Es muss aber nicht Luftlinie sein, es werden schon die tatsächlichen Möglichkeiten beachtet.