Eine Freundin hat eine brennende Kerze an das Fenster im Dachausbau gestellt.Heiße Kerze, draußen Minusgrade und schon hatte die Scheibe einen Riß. Welche Versicherung greift in dieser Mietwohnung?
Antworten (2)
Ich würde es der Privathaftpflichtversicherung melden. Die Scheibe gehört dem Vermieter. Hier wurde fremdes Eigentum beschädigt.
Da zahlt die Privathaftpflicht nicht. Wenn man die Wohnung selber bewohnt, ist die Haftpflicht nicht verpflichted zu zahlen. Das ist wie bei einem Mietwagen, bei dem man auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn keine Vollkasko abgeschlossen wurde.
Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Gegenständen, die sich in fremden Besitz und Eigentum befinden, und für Sachen, bei denen man nicht befugt ist sie zu benutzen. Da wird die Scheibe wohl aus eigener Kasse bezahlt werden müssen.
Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Gegenständen, die sich in fremden Besitz und Eigentum befinden, und für Sachen, bei denen man nicht befugt ist sie zu benutzen. Da wird die Scheibe wohl aus eigener Kasse bezahlt werden müssen.