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Gast

Einkommensteuerveranlagung Steuer-Splitting

Guten Tag,

die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuererklärung setzt voraus, dass das Ehepaar mindestens an einem Tag zusammenlebt.

Reicht hier für als Nachweis gegenüber dem Finanzamt die Anmeldung von Partner A, der seinen bisherigen 1. Wohnort, Großstadt, Mietwohnung, Freundeskreis, Arbeitsplatz, unbedingt behalten möchte, als Zweitwohnsitz bei Partner B, Eigenheim auf dem Land, aus?

Partner A verbringt die meiste Zeit (5 Tage) am bisherigen Wohnort, auch Partner B verbringt die meiste Zeit (7 Tage) am bisherigen Wohnort.

Zweitwohnsitzsteuer wird in der Stadt erhoben, auf dem Land nicht

Mit freundlichen Grüßen
Frage beantworten Frage Nummer 3000069246 Frage melden

Antworten (1)
Rentier_BV
Und das Finanzamt gibt sogar Rechtsberatung in gewissem Umfang.
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