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Gast

einschreiben nicht abgeholt

hallo habe ein Einschreiben bekommen und nicht abgeholt nun erfahre ich das das eventuell meine Kündigung war ,ist die Kündigung rechtskraftig
Frage beantworten Frage Nummer 50858 Frage melden

Antworten (3)
hphersel
auch das ist eine Frage für einen Anwalt für Arbeitsrecht
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antwortomat
Definitiv ja, wenn nicht andere Gründe als das nicht Abholen die Kündigung unwirksam werden lassen.
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Ignatius
Bei der Beurteilung gibt es mehrere Gesichtspunkte.
- Grundsätzlich ist es Sache des Absenders einer Kündigung, den Zugang dieser Willenserklärung nachzuweisen.
- "Zugang" bedeutet, dass die Kündigung in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt.
- Eine Postfiliale gehört nicht zum Herrschaftsbereich des Empfängers.

So betrachtet hast du bisher keine Kündigung bekommen.

Doch es gibt auch auch den juristischen Begriff der "Zugangsfiktion".
Besteht zwischen Absender und Empfänger des Schreibens ein Vertragsverhältnis und musste der Empfänger z. B. davon ausgehen, dass ihm demnächst eine Kündigung zugeschickt wird, dann gibt es nach Ansicht einiger (nicht aller) Arbeitsgerichte für den Empfänger durchaus die Pflicht Einschreiben von diesem einen Absender anzunehmen. Daraus kann in Einzelfall auch die Pflicht entstehen, das Einschreiben von der Post abzuholen.

Bitte kontaktiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der deinen Einzelfall und die Details beurteilen kann.
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