Erb der Sohn (Väterlicherseits) eine Eigentumswohnung die von der Ehefrau (Stiefmutter) in die Ehe eingebracht wurde?
Mein Vater ist verstorben. Er ist von meiner Mutter geschieden und hatte neu geheiratet. Vor der Ehe haben sich beide eine Eigentumswohnung gekauft, diese wurde nur auf die Ehefrau mit ihrem alten Namen im Grundbuch eingetragen. Es beteht kein Testament. Die Ehefrau ist 1 Jahr vor meinem Vater gestorben und es wurde bislang kein weiterer Erbe gefunden. Nach meinem wissen gab es auch keine Kinder oder Geschwister. Da nun auch mein Vater verstorben ist würde ich gerne wissen wie die Erbfolge nun weiter geht. Wer erbt nun die Wohnung? Mir wurde gesagt das der Staat bei nicht auffinden eines Anverwandten der Frau meines Vaters trotz der Heirat die Wohnung erben würde.
Antworten (1)
Wir haben es hier mit zwei Erbfällen zu tun. Zunächst ist die Ehefrau Deines Vaters verstorben. Hatte diese keine Verwandten, müsste Dein Vater alleiniger Erbe geworden sein, auch wenn das im Wohnungsgrundbuch nicht eingetragen wurde. Das lässt sich mit einem Erbschein erledigen, der vom Nachlassgericht für den Fall auszustellen ist, dass keine weiteren Erben vorhanden sind. Erbe wird man übrigens bereits mit dem Tod des Erblassers, nicht erst, wenn ein Erbschein ausgestellt wurde. Also, Erbschein für den Vater beim Nachlassgericht beantragen. Dann, nächster Erbfall, ist Dein Vater verstorben. Wenn Du der einzige Erbberechtigte bist, erbst Du damit auch die Wohnung, nicht von der Ehefrau, sondern von Deinem Vater. Der Staat würde nur erben, wenn Dein Vater sein Erbe ausgeschlagen hätte oder Du Dein Erbe ausschlägst. Am besten machst Du Dich mit beiden Sterbeurkunden auf dem Weg zum Nachlassgericht (meistens das Amtsgericht) und beantragst posthum einen Erbschein für Deinen Vater und dann einen für Dich.