Erbeaufteilung
ein alleinstehender mann hat eine schwester und 2 halbgeschwister. Die eigenen Eltern sind nicht mehr vorhanden. Wie wird das erbe aufgeteilt
Antworten (12)
die 2 halbschwestern bekommen je 50% von der schwester.
Der alleinstehende mann bekommt nichts vom erbe.
Und sie gast bekommen einen rechtschreibduden mit übungen in Groß- und kleinschreibung
Der alleinstehende mann bekommt nichts vom erbe.
Und sie gast bekommen einen rechtschreibduden mit übungen in Groß- und kleinschreibung
halbgeschwister sind wie vollgeschwister und die eltern des erblassers, erben zweiter ordnung gemäß § 1925 BGB.
hinterlässt ein alleinstehender kinderloser erblasser, dessen eltern bereits verstorben sind, vollgeschwister und halbgeschwister, so erben die voll-und die halbgeschwister.
für die berechnung des erbteils der geschwister ist zunächst festzustellen, dass der erbteil der eltern des erblassers jeweils ½ betragen hätte (weil schon tot), wenn sie noch gelebt hätten.
diese erbteile werden wegen des vorversterbens der eltern
sodann auf die geschwister (voll und halbgeschwister) des erblassers aufgeteilt.
hinterlässt ein alleinstehender kinderloser erblasser, dessen eltern bereits verstorben sind, vollgeschwister und halbgeschwister, so erben die voll-und die halbgeschwister.
für die berechnung des erbteils der geschwister ist zunächst festzustellen, dass der erbteil der eltern des erblassers jeweils ½ betragen hätte (weil schon tot), wenn sie noch gelebt hätten.
diese erbteile werden wegen des vorversterbens der eltern
sodann auf die geschwister (voll und halbgeschwister) des erblassers aufgeteilt.
Beispiel:
Sind beispielsweise ein Bruder und eine Halbbruder (väterlicherseits) des Erblassers vorhanden, so erbt der Bruder die gesamte Hälfte der Mutter und daneben die Hälfte der Hälfte des Vaters, insgesamt damit ¾.
Der Halbbruder hingegen erbt nur die Hälfte der Hälfte des Vaters, das heißt ¼.
Der Erbanteil der Halbgeschwister beträgt somit nur die Hälfte des Anteils des Elternteils, den sie mit dem Erblasser gemeinsam haben.
http://www.kanzlei-shm.de/fileadmin/user_upload/rechtsinformation/website.5.pdf
Sind beispielsweise ein Bruder und eine Halbbruder (väterlicherseits) des Erblassers vorhanden, so erbt der Bruder die gesamte Hälfte der Mutter und daneben die Hälfte der Hälfte des Vaters, insgesamt damit ¾.
Der Halbbruder hingegen erbt nur die Hälfte der Hälfte des Vaters, das heißt ¼.
Der Erbanteil der Halbgeschwister beträgt somit nur die Hälfte des Anteils des Elternteils, den sie mit dem Erblasser gemeinsam haben.
http://www.kanzlei-shm.de/fileadmin/user_upload/rechtsinformation/website.5.pdf
Die Angaben sind zu spärlich, als dass man die Frage beantworten kann.
Die Formulierung, dass die eigenen Eltern nicht mehr leben, könnte bedeuten, dass ein Stiefelternteil noch lebt. Es scheint auch nicht klar zu sein, ob ein Testament vorhanden ist, offenbar hat der Gast noch keine Benachrichtigung vom Nachlassgericht. Aber manchmal ist diese Frage so dringend, dass sie noch vor der Beerdigung gestellt wird.
Die Formulierung, dass die eigenen Eltern nicht mehr leben, könnte bedeuten, dass ein Stiefelternteil noch lebt. Es scheint auch nicht klar zu sein, ob ein Testament vorhanden ist, offenbar hat der Gast noch keine Benachrichtigung vom Nachlassgericht. Aber manchmal ist diese Frage so dringend, dass sie noch vor der Beerdigung gestellt wird.
miele, mit solchen Nebensächlichkeiten halten sich die Topfachleute des Erbrechts doch nicht auf ...
ing793,
was bezeichnest du als sein Erbe?
das, was er hinterlässt, oder das, was er erbt?
Die Eltern des alleinstehenden Mannes sind tot.
Sie haben ein Erbe hinterlassen. Das muss oder will er mit seiner Schwester und zwei Halbgeschwistern teilen.
was bezeichnest du als sein Erbe?
das, was er hinterlässt, oder das, was er erbt?
Die Eltern des alleinstehenden Mannes sind tot.
Sie haben ein Erbe hinterlassen. Das muss oder will er mit seiner Schwester und zwei Halbgeschwistern teilen.
Und was bezeichnest du denn nun als sein Erbe?
Lass' es sein. Mit solchen Kleinigkeiten quälst du dich nicht ab.
Lass' es sein. Mit solchen Kleinigkeiten quälst du dich nicht ab.
Genauso wenig, wie du die Prozentzahlen nicht richtig hinbekommst, wie Skorti am 11.8.2018 – 14:27 feststellte [Zitat]:
»Ne Ing, da wirfst du die Zahlen durcheinander.
Die Böller verursachen (allerdings an einem Tag) eine Belastung, die 17% der Jahresbelastung durch den Straßenverkehr entspricht. Der Strassenverkehr verursacht aber nur 33% der Gesamtbelastung.
Die Böller entsprechen somit "nur" 5,7% der Gesamtbelastung.«
Wen kümmert’s ob es nun 17% oder gar 33% oder nur 5,7% sind.
Ein schöner »Ingenieur« bist du mir.
»Ne Ing, da wirfst du die Zahlen durcheinander.
Die Böller verursachen (allerdings an einem Tag) eine Belastung, die 17% der Jahresbelastung durch den Straßenverkehr entspricht. Der Strassenverkehr verursacht aber nur 33% der Gesamtbelastung.
Die Böller entsprechen somit "nur" 5,7% der Gesamtbelastung.«
Wen kümmert’s ob es nun 17% oder gar 33% oder nur 5,7% sind.
Ein schöner »Ingenieur« bist du mir.
Oder gar die Millionen von Motorrädern, von denen du annimmst, sie würden bei jedem Gaswegnehmen in den Leerlauf schalten. Oh je.
Vielleicht bist ja eher ein Brückenbauer, der in Genua gelernt hat.
Vielleicht bist ja eher ein Brückenbauer, der in Genua gelernt hat.
ing 793,
so versuchst du dich also aus der Verantwortung für das, was du geschrieben hast, heraus zu stehlen. Nach dem Motto »Was stört mich mein Geschwätz von gestern?«
Hast du dich jemals für den jahrelangen Unfug, den du hier geschrieben hast, entschuldigt?
Hast du dich bei dem User bedankt, der dich darauf aufmerksam machte, dass es kein Motorrad auf der Welt gibt, das bei jedem Gaswegnehmen in den Lehrlauf schaltet, und dir die Schmach ersparte, beim Hell’s Angels Treffen zu sagen »Schönes Motorrad, und schaltet bei jedem Gaswegnehmen in den Leerlauf«?
Hast du dich bei Skorti bedankt dafür, dass er deine Prozentrechnung korrigierte?
Hast du dich bei miele, DerDoofe und mir dafür bedankt, dass wir dich dazu angeregt haben eventuell darüber nachzudenken, was mit »Das Erbe« gemeint ist?
Bisher kamst du nur bis zu »sein« Erbe, und weißt selbst nicht einmal, was du damit meinst.
so versuchst du dich also aus der Verantwortung für das, was du geschrieben hast, heraus zu stehlen. Nach dem Motto »Was stört mich mein Geschwätz von gestern?«
Hast du dich jemals für den jahrelangen Unfug, den du hier geschrieben hast, entschuldigt?
Hast du dich bei dem User bedankt, der dich darauf aufmerksam machte, dass es kein Motorrad auf der Welt gibt, das bei jedem Gaswegnehmen in den Lehrlauf schaltet, und dir die Schmach ersparte, beim Hell’s Angels Treffen zu sagen »Schönes Motorrad, und schaltet bei jedem Gaswegnehmen in den Leerlauf«?
Hast du dich bei Skorti bedankt dafür, dass er deine Prozentrechnung korrigierte?
Hast du dich bei miele, DerDoofe und mir dafür bedankt, dass wir dich dazu angeregt haben eventuell darüber nachzudenken, was mit »Das Erbe« gemeint ist?
Bisher kamst du nur bis zu »sein« Erbe, und weißt selbst nicht einmal, was du damit meinst.