erbengemeinschaft
2 geschwister besitzen ein haus (nach tod der eltern)
Besitzer A wohnt in dem haus (Besitzer B wohnt nicht in dem Haus)
Besitzer A möchte einen hund anschaffen
Besitzer B ist dagegen
Besitzer A wird dauerhaft in dem Haus leben und Anteile des Besitzer´s B in Zukunft kaufen.
Kann Besitzer A schon heute einen Hund anschaffen ohne die Zustimmung von Besitzer B ?
Besitzer A wohnt in dem haus (Besitzer B wohnt nicht in dem Haus)
Besitzer A möchte einen hund anschaffen
Besitzer B ist dagegen
Besitzer A wird dauerhaft in dem Haus leben und Anteile des Besitzer´s B in Zukunft kaufen.
Kann Besitzer A schon heute einen Hund anschaffen ohne die Zustimmung von Besitzer B ?
Antworten (3)
Ich würde das einfach machen. Dann kann der Besitzer B ja versuchen, dagegen etwas zu unternehmen. Das wird ihm nicht gelingen. Ich hätte den Besitzer B erst gar nicht um seine Meinung gefragt. Das ist hier anders gelagert, als in einem normalen Mietverhältnis. Besitzer A ist schliesslich Miteigentümer und B wohnt da nicht, also geht es ihn gar nichts an.
Eine Erbengemeinschaft muss Willenserklärungen einstimmig abgeben, wenn diese wirksam sein sollen. Wenn in dem bisherigen Mietvertrag Hundehaltung ausgeschlossen ist, bleibt es bei dem Verbot. Ist das bisher nicht geregelt bzw. erlaubt, kann sich A. einen Hund anschaffen, ohne B. überhaupt zu fragen. Jedewede Änderung des Mietvertrages kann nur einstimmig erfolgen. Planungen auf künftige Zeiten sind dabei völlig ohne belang. A kann erst dann frei schalten und walten, wenn er alleiniger Eigentümer geworden ist, vorher nicht. Wenn es einem der beiden nicht passt, kann man die Zwangsversteierung zur Aufhebung der Erbengemeinschaft beantragen.