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Gast

Erbengeneinschaft

Die Erbengemeinschaft besteht aus der hinterbliebenen Ehefrau unserer
Stiefmutter und 2 leiblichen Kindern. Mit dem Ableben unseres Vaters, ist die
Witwe 4 Wochen später in ein Pflegeheim verzogen. Jetzt will die Tochter die offensichtlichen ihre Mutter vertritt, dass wir die Umzugskosten, Auflösung und Räumung..Sowie für die restliche Miete und noch andere bis dato aufgelaufenen Kosten erstattet haben. Wir sind der Ansicht, dass diese Kosten nicht aus der uns zustehenden Erbmasse bezahlt werden müssen. Die Eltern hatten kein Testament.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus B.Bier
Frage beantworten Frage Nummer 3000151658 Frage melden

Antworten (1)
pigasus
Ich versuche den Fall mal aufzudröseln: Zum Todeszeitpunkt bildet ihr 2 Kinder und eure Stiefmutter eine Erbengemeinschaft, ohne Testament und Ehevertrag und bei gemeinsamen Konten darf man davon ausgehen, dass ihr die Hälfte von allem sowieso gehörte, vom Erbe ihres Mannes steht ihr die Hälfte zu sowie ein angemessener Anteil am Haushalt (Haushaltsgeräte, Möbel, Bilder, Teppiche, das Familienauto...).
Als Erbengemeinschaft seid ihr 3 in die Verträge des Verstorben eingetreten, also auch den Mietvertrag. Je nach dem, wer Mieter der Wohnung war, ob nur euer Vater oder beide, sind auch die Mietkosten aufzuteilen: entweder anteilig je nach Erbteil an der halben oder an der ganzen Miete. Da die Wohnung anscheinend aufgrund des Todesfalles von euch Erben gekündigt wurde, dürfte das auch für die Auflösung und Räumung der Wohnung gelten. Der Umzug ist, was über die Räumung hinausgeht, meines Erachtens Privatsache eurer Stiefmutter, ihr habt da ja auch keinen Einfluss auf zum Beispiel die Wahl des Umzugsunternehmens.
Wovon ihr euren Anteil an den Kosten bezahlt ist unabhängig von der Erbmasse, wenn ihr das Erbe nicht ausgeschlagen habt. Es kann ja sogar sein, dass die Kosten über der Erbmasse liegen, wenn das Erbe angenommen wurde, ist die Miete natürlich trotzdem zu bezahlen.
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