Erblasser Deutscher.Haus und Vermögen in Deutschland.Tochter seit 15 Jahren in Paris lebend.Nach welchen Erbschaftssteuersätzen wird ihr Erbe versteuert? Nach den deutschen oder den französischen Sätzen?
Antworten (4)
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Ganz so einfach ist es ab einem dauerhaften Aufenthalt von ab fünf Jahren nicht. Geregelt wurden Erbschaftangelegenheiten mit dem deutsch franz. Doppelbesteuerungsabkommen. Früher fiel nämlich dann in beiden Ländern die Steuer an. Die Steuerfreigrenzen für Kinder sind in Frankreich wesentlich niedriger als in Deutschland. Da wird dann in F die Differenz nachversteuert, wenn in D die Erbschaftssteuer bezahlt wurde und die Freigrenze gegriffen hat. Das betrifft besonders das bewegliche Vermögen, wenn es nach F gebracht wird. Ich würde sagen, wenn das Gesamtvermögen hoch ist, ist es auf jeden Fall besser, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Fehler, die jetzt vor dem Erbfall gemacht werden, lassen sich hinterher nur schwer beseitigen. Hier findest du noch weitere Hinweise.