erschließungskosten
ich habe mal eine frage mein vater ist verstroben und ich alleinerbin
meine geschwister sollen grundstücke bekommen wenn sie auf ihr pflichteil verzichen
nun sind auf den grundstücken noch erschließungskosten zuzahlen muß ich die zahlen
meine geschwister sollen grundstücke bekommen wenn sie auf ihr pflichteil verzichen
nun sind auf den grundstücken noch erschließungskosten zuzahlen muß ich die zahlen
Antworten (3)
Diese Frage kann man ohne Kenntnis des genauen Wortlautes im Testament nicht beantworten. Da kann stehen "mit allen Lasten und Pflichten" .. oder es steht nicht da.
Wenn nicht, wird es ein Streitfall, weil dann ist es Auslegungssache. Ich würde mich da auf jeden Fall erst versuchen gütlich zu einigen. Wenn das nicht geht, zum Anwalt.
Die Grundstücke sollen wohl ein Pflichtteilsersatz sein. Ich schätze, wer die Erschließungskosten zahlen muß, hängt auch davon ab, inwieweit die Gründstücke einen Wertersatz für das Pflichtteil ausmachen
Wenn nicht, wird es ein Streitfall, weil dann ist es Auslegungssache. Ich würde mich da auf jeden Fall erst versuchen gütlich zu einigen. Wenn das nicht geht, zum Anwalt.
Die Grundstücke sollen wohl ein Pflichtteilsersatz sein. Ich schätze, wer die Erschließungskosten zahlen muß, hängt auch davon ab, inwieweit die Gründstücke einen Wertersatz für das Pflichtteil ausmachen
Das ist doch recht einfach (Du bist übrigens Haupt-, nicht Alleinerbin).
Waren die Grundstücke bei Testamentseröffnung (plus Überlegefrist) bereits mit diesen Kosten absehbar belastet? Dann stehen sie genau so zur Übergabe bereit. Oder waren diese (Vermessungs-?)Kosten erforderlich zur Aufteilung? Dann sollten sie fair geteilt werden.
Waren die Grundstücke bei Testamentseröffnung (plus Überlegefrist) bereits mit diesen Kosten absehbar belastet? Dann stehen sie genau so zur Übergabe bereit. Oder waren diese (Vermessungs-?)Kosten erforderlich zur Aufteilung? Dann sollten sie fair geteilt werden.
Erschließungskosten gehen in aller Regel auf den Rechtsnachfolger über, in diesem fall auf die Erben. Wenn deine Geschwister die Grunstücke erben, dann müßen sie auch die unmittelbar mit den Grundstücken verbundenen Erschließungskosten übernehmen, es sei denn, dies wäre im Testament anders geregelt.