Erststudium steuerlich absetzen
Hallo zusammen,
ich mache gerade meine erste Steuererklärung. Ich habe im Juli 2015 mein Erststudium abgeschlossen, welches ich an einer privaten Hochschule absolvierte. Um das Studium finanzieren zu können, habe ich bei der kfw Bank einen Studienkredit aufgenommen, von dem ein Teil der Studienkosten gedeckt wurde. Seit August 2015 bin ich nun berufstätig. Inwieweit habe ich die Möglichkeit, die mir entstandenen Kosten des Studiums oder die Zinsen des kfw Kredits steuerlich abzusetzen? In welchem Formular der Steuererklärung gebe ich dies an und welche Belege brauche ich notfalls?
Liebe Grüße
ich mache gerade meine erste Steuererklärung. Ich habe im Juli 2015 mein Erststudium abgeschlossen, welches ich an einer privaten Hochschule absolvierte. Um das Studium finanzieren zu können, habe ich bei der kfw Bank einen Studienkredit aufgenommen, von dem ein Teil der Studienkosten gedeckt wurde. Seit August 2015 bin ich nun berufstätig. Inwieweit habe ich die Möglichkeit, die mir entstandenen Kosten des Studiums oder die Zinsen des kfw Kredits steuerlich abzusetzen? In welchem Formular der Steuererklärung gebe ich dies an und welche Belege brauche ich notfalls?
Liebe Grüße
Antworten (4)
Du hast was gelernt und nun hast du Beruf und willst nun von mir dein Geld zurück. Was bist denn du für einer. Frechheit. Bodenlos.
Lies dir erst mal das hier durch:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php?seite=2#p3
Da du die Möglichkeit hast das Ganze auf zwei Jahre zu verteilen, kommt das Ganze einer faktischen Steuerfreistellung für den betreffenden Zeitraum gleich. Es geht also um richtig Kohle. Da aufgrund der geltenden Rechtslage auch nicht eindeutig zu sagen ist ob du das Ganze besser über Sonderausgaben oder Werbungskosten machst, würde ich gar nicht versuchen da selbst rum zu dilletieren und mir die Kosten für einen Steuerberater leisten. Nach der Lektüre des Artikels wärst du da aber bestimmt auch selbst draufgekommen.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php?seite=2#p3
Da du die Möglichkeit hast das Ganze auf zwei Jahre zu verteilen, kommt das Ganze einer faktischen Steuerfreistellung für den betreffenden Zeitraum gleich. Es geht also um richtig Kohle. Da aufgrund der geltenden Rechtslage auch nicht eindeutig zu sagen ist ob du das Ganze besser über Sonderausgaben oder Werbungskosten machst, würde ich gar nicht versuchen da selbst rum zu dilletieren und mir die Kosten für einen Steuerberater leisten. Nach der Lektüre des Artikels wärst du da aber bestimmt auch selbst draufgekommen.
Du kannst, wenn du außer dem Link noch etwas dazu wissen willst, auch beim Finanzamt fragen. Dort ist man zur Auskunft verpflichtet. Die haben Sprechzeiten. Am besten persönlich hingehen. Kostet nix.
Hast du da etwa als Festangestellter gearbeitet? Du machst schon eine Einkommensteuererklärung , oder?