Erwachsenen-Adoption
Vom Familiengericht wurde ich davon unterrichtet, dass mein Vater eine fast 50 jährige Frau zu adoptieren gedenkt. Werde ich auch davon unterrichtet, wenn die Adoption stattgefunden hat?
Antworten (4)
Das kann ich so erst mal gar nicht glauben. So weit ich weiß, musst du unter Umständen sogar zustimmen. Gerade wenn sich Erbschaftsverhältnisse ändern.
@loyal: Was ist denn daran nicht glaubhaft? Eine Erwachsenenadoption, bei der es keine Altersgrenze gibt, läuft genau so ab. Das Familiengericht schreibt alle an, die in einem engen Familienverhältnis zu dem stehen, der adoptieren will, gerade, weil sich die Erbschaftsfolgen verändern können. Und jeder, der angeschrieben wird, muss sein Einverständnis dazu erklären.
Gast wird also nicht nach, sondern vor der Adoption unterrichtet. Und die Stellungnahmen der Angehörigen fließen in die Entscheidung des Familiengerichts (pro oder contra) ein.
Gast wird also nicht nach, sondern vor der Adoption unterrichtet. Und die Stellungnahmen der Angehörigen fließen in die Entscheidung des Familiengerichts (pro oder contra) ein.
Daher konnte ich die Aussage des Gastes so ja auch erstmal nicht glauben. Er schrieb ja, er wurde nur unterrichtet!
Ansonsten hast du die Vorgehensweise ja eloquent dargelegt.
Ansonsten hast du die Vorgehensweise ja eloquent dargelegt.
Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren noch in den Anfängen steht. Gast wurde unterrichtet, und als nächstes bekommt er eine Ladung zur Stellungnahme vor dem Familiengericht.