Frage stellen
Gast

Falsche Angaben zu Personen bei Finanzbehörde

Sterbeurkunde des Vaters war nicht vorhanden mangels Meldung des Todes , wurde Korrigiert.
Nach Jahren , nun bei Adressenüberprüfung für Einheitswertbestimmung eines Hauses , war dieser Tote
meiner Adresse zugeordnet, obwohl Geburtsdatum,Vorname unterschiedlich sind.
Fehler der Finanzbehörde oder bewußte Falschangabe von Steuerberater, Miterbe etc.
Verdacht ,kann eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden und wo ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000273542 Frage melden

Antworten (1)
mantrid
Das mit der Anzeige kann gewaltig nach hinten losgehen, wenn die Erben ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Das Finanzamt hat seine Daten vom der zuständigen Stadt bzw. Amt. Diese wiederum erhalten ihre Daten vom Grundbuch-Gericht, das üblicherweise mit dem Amtsgericht identisch ist. Eigentumsveränderungen müssen dem Grundbuch-Gericht angezeigt werden. Wenn Änderungen der Eigentumsverhältnisse nicht im Grundbuch eingetragen wurde (Bei Erbfällen ist das die Pflicht der Erben!), schreibt das Finanzamt natürlich den an, der im Grundbuch steht. Könnte es sein, dass der fiese Unbekannte, den Du anzeigen willst, der Typ ist, den Du siehst, wenn Du vor einem Spiegel stehtst?
Melden