Frage stellen
Gast

Ferienhauskauf als 1. wohnsitz anmelden

Ich möchte ein Ferienhaus kaufen und dort ständig wohnen, kann ich mich dort anmelden als 1. Wohnsitz ?
Frage beantworten Frage Nummer 40961 Frage melden

Antworten (4)
Applet
Das kommt darauf an. Zuallererst einmal darauf ob im Flächennutzungsplan eine dauerhafte Nutzung des Hauses ausgeschlossen ist. Falls dies der Fall wäre ist das voraussichtlich bereits das Ende deiner Pläne.
Melden
bh_roth
In Deutschland gibt es regelrechte Ferienhaussiedlungen. Diese Wohnungen / Ferienhäuser sind regelmäßig nicht hauptwohnsitzfähig.
Melden
Applet
Tut mir leid aber das stimmt einfach so nicht. Wenn eine Stadt ein Gebiet nur als Ferienhausgebiet ausweist kann die Stadt in diesem Gebiet auch eine dauerhafte Nutzung sowie die Anmeldung eines Erstwohnsitzes ausschließen. Haus ist hier nicht gleich Haus. Bei uns ist dies sogar einmal der Fall gewesen, dass ein Gebiet, dass vorher nicht als Wohnfläche ausgewiesen war nachträglich als solches deklariert wurde. Vorher standen dort auch bereits einige Holzhäuser, die nun auch als Erstwohnsitz genutzt werden dürfen. Vorher war dies nicht der Fall. Selbst wenn dort Abwasserrohre, Heizung, Stromanschluss und anderes vorhanden sein sollten kann es durchaus sein, dass eine Nutzung als Erstwohnsitz ausgeschlossen ist! Daher sollte man immer erst einmal bei der jeweiligen Stadt nachfragen.
Melden
bh_roth
Applet hat recht (und ich natürlich auch *g*). Deshalb hatte ich es schon angeführt. Es gibt in verschiedenen Gemeinden Ferienhaussiedlungen. Diese sind nicht für das ständige Bewohnen vorgesehen. Es wird zwar gemacht, aber es ist nicht statthaft. Und diese Häuser in diesen Siedlungen sind nicht wohnsitzfähig, ergo kann man dort keinen Hauptwohnsitz anmelden.
Melden