FITNESSSTUDIO
Hallo ihr lieben,
+ Geschehen: ich trainiere mittlerweile seit (6) Jahren kostenlos als Co Trainerin in einem Fitnessstudio.
+ Frage: gibt es ein (sogenanntes) Gewohnheitsrecht, was ich in anspruch nehmen kann, wenn ich jetzt doch einmal monatlich etwas zahlen soll???
Ich freue mich sehr, wenn mich bitte jemand richtig aufklären kann. Gern auch via Gesetzestext etc.
Ich danke euch wirklich Herzlichst.
Lieben Gruß
+ Geschehen: ich trainiere mittlerweile seit (6) Jahren kostenlos als Co Trainerin in einem Fitnessstudio.
+ Frage: gibt es ein (sogenanntes) Gewohnheitsrecht, was ich in anspruch nehmen kann, wenn ich jetzt doch einmal monatlich etwas zahlen soll???
Ich freue mich sehr, wenn mich bitte jemand richtig aufklären kann. Gern auch via Gesetzestext etc.
Ich danke euch wirklich Herzlichst.
Lieben Gruß
Antworten (9)
Kann es sein, dass Sie als Bezahlung ( als CO-Trainering) die Einrichtungen des Fitnessstudios kostenlos nutzen konnten?
Nun, wenn ihre Tätigkeit als Co-Trainerin entfällt, entfällt auch die Kompensation (Nutzung der Einrichtung).
Oder, ihre Tätigkeit als CO-Trainering unterliegt einer Änderung (weniger Stunden??? somit Anderungskündigung ??).
PS: Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt. Somit gibt es keine Gesetzestexte.
Nun, wenn ihre Tätigkeit als Co-Trainerin entfällt, entfällt auch die Kompensation (Nutzung der Einrichtung).
Oder, ihre Tätigkeit als CO-Trainering unterliegt einer Änderung (weniger Stunden??? somit Anderungskündigung ??).
PS: Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt. Somit gibt es keine Gesetzestexte.
Hallo Paulchen,
wenn Gast viele ??? mache (monatlich etwas zahlen soll???), dann Akman auch mache viele.
Wie geht es Croc? Immernoch mache älteste Geschäft ???
wenn Gast viele ??? mache (monatlich etwas zahlen soll???), dann Akman auch mache viele.
Wie geht es Croc? Immernoch mache älteste Geschäft ???
Lieber Gast,
vielleicht solltest du bei einem anderen Fitnessstudio als Trainerin arbeiten.
Dort könntest du nicht nur kostenlos trainieren, sondern würdest ebenfalls für deine Tätigkeit bezahlt werden.
vielleicht solltest du bei einem anderen Fitnessstudio als Trainerin arbeiten.
Dort könntest du nicht nur kostenlos trainieren, sondern würdest ebenfalls für deine Tätigkeit bezahlt werden.
Lieber ing, das ist richtig. Ein "Gewohnheitsrecht" kann es nicht geben, da z. B. Unrecht durch Gewöhnung nicht zu Recht werden kann. Des Weiteren gilt Pacta sunt servanda. Wo kein Vertrag besteht, muss auch keiner eingehalten werden. Zudem ich diese "Frage" nicht ernst nehmen kann.