Förderung nach Auszug und erfolgreiche Wohnungsübergabe ohne Forderungen des Vermieters
Mir wurde wg Eigenbedarfs mein Reihenendhaus zum 31.1.19 gekündigt. Ich bin auch zu dem Termin ausgezogen. Erwarte Wasser/ Heizkostenrückzahlung. Meine ehem. Vermieterin hat nun am 28.2.19 einen Gärtner zum Schneiden meiner zum gemieteten Objekt gehörende Hecke bestellen und will die Kosten mit meiner genannten Rückzahlung der Nebenkosten verrechnen. Die Hecke wurde von mir im September 2017 das letzte Mal geschnitten. Ist das zulässig? In meinem Mietvertrag ist von Gartenpflege, die ich natürlich erfüllt habe und von Heckeschneiden nichts vermerkt. Ist das rechtens, dass ich bezahlen muss obwohl ich bereits ausgezogen bin?
Kerstin
Kerstin
Antworten (3)
Das ist nicht rechtens. Wann und wie oft man eine Hecke schneiden muß, ist Ansichtssache. Solange das einigermaßen passabel aussieht. Außerdem wurde der Heckenschnitt offenbar bei der Hausübergabe auch nicht moniert. Schon deshalb kann die Vermieterin nun nicht einfach die Hecke auf Ihre Kosten schneiden lassen.
Verlangen Sie Ihr Geld und machen Sie sehr deutlich, dass Sie das Ansinnen mit dem Heckenschnitt keinesfalls akzeptieren.
Da muß man entschieden auftreten, das beeindruckt oft genug so, dass man keine weiteren Schritte mehr unternehmen muß.
Verlangen Sie Ihr Geld und machen Sie sehr deutlich, dass Sie das Ansinnen mit dem Heckenschnitt keinesfalls akzeptieren.
Da muß man entschieden auftreten, das beeindruckt oft genug so, dass man keine weiteren Schritte mehr unternehmen muß.