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Nein. Es gibt bei einer Teilkaskoversicherung keinen Schadensfreiheitsrabatt, daher erfolgt keine Hochstufung bei einem Schaden. Die Teilkaskoversicherung errechnet sich aus der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung, der Einstufung des Wagens und der Stadt
Bei der Regulierung eines Schadens am eigenen Auto durch die Teilkaskoversicherung entsteht für die Schadenfreiheitsstufe bei der normalen KFZ-Versicherung keine Änderung der aktuellen Stufe. Wird der Schaden beim Auto eines Unfallgegners reguliert, trägt
Es gibt Kraftfahrzeugversicherer, die spezielle Tarife anbieten, wo der ein oder andere Schaden "frei" ist und keine Hochstufung nach sich zieht. Meistens gibt es diese Regelung allerdings nur, wenn man viele Jahre unfallfrei hinter sich gebracht hat. Abe