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hphersel

Frage für Juristen

Wie ist die Rechtslage? Kann ich überhaupt einen Eid brechen, wenn der Staat, auf den ich diesen Eid geschworen habe, nicht mehr existiert? Bin ich dann immer noch an diesen Eid gebunden oder ist er hinfällig?
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Antworten (1)
bh_roth
Beim Militär war es so, dass diejenigen, die in die Bundeswehr eintraten, von ihrem alten Fahneneid formell entbunden wurden. Möglicherweise wurden in den Beitrittsverträgen auch bestehende auf die DDR abgeleistete Eide aufgehoben. Allerdings konnte ich keine definitiven Hinweise auf ein formelles Entbinden finden, außer dem oben genannten.
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