loyal
Frage zu "Mein Kampf"
Ein Bekannter hat oben genanntes Buch. Quasi geerbt, mit persönlicher Widmung.
Ich bin der Meinung, ja, er darf es besitzen. Aber dürfte er es tatsächlich (in Deutschland) auch verkaufen?
Davon abgesehen wäre es ja interessant, wie man für so was einen Preis festlegt.
Ich bin der Meinung, ja, er darf es besitzen. Aber dürfte er es tatsächlich (in Deutschland) auch verkaufen?
Davon abgesehen wäre es ja interessant, wie man für so was einen Preis festlegt.
Antworten (5)
Meines Wissens ist ein privater Besitz und privater Kauf bzw. Verkauf statthaft. Nur handeln darf man damit nicht.
Der Besitz und der Handel war (zumindest seit BGH-Urteil) nicht verboten.
Auch wenn das immer so formuliert wurde.
Da das Copyright beim Freistaat Bayern lag war der Neudruck in Deutschland verboten.
Englische Ausgaben durften gedruckt werden, da das englische Copyright schon vor dem 2. Weltkrieg an einen amerikanischen Verlag verkauft war.
Da das Copyright abgelaufen ist, darf das Buch nun wieder neu gedruckt werden.
Eine nicht redigierte und kommentierte Auflage würde nach Meinung der bayrischen Finanzministeriums Verbreitung verfassungsfeindlicher Schriften und Volksverhetzung bedeuten.
Abgesehen davon, wie weit das Finanzministerium hier als zum Fach zu zählen ist, hatte das BGH damals festgestellt, dass ein Buch von 1930 nicht gegen eine Verfassung von 1945 verstossen könne.
Da das BGH damals den Verkauf von antiquarischen Schriften erlaubt hat, können die somit nicht Volksverhetzung sein, damit stellt sich die Frage wieweit sich eine Neuauflage unterscheiden muss, um dann auf einmal Volksverhetzend zu sein.
Auch wenn das immer so formuliert wurde.
Da das Copyright beim Freistaat Bayern lag war der Neudruck in Deutschland verboten.
Englische Ausgaben durften gedruckt werden, da das englische Copyright schon vor dem 2. Weltkrieg an einen amerikanischen Verlag verkauft war.
Da das Copyright abgelaufen ist, darf das Buch nun wieder neu gedruckt werden.
Eine nicht redigierte und kommentierte Auflage würde nach Meinung der bayrischen Finanzministeriums Verbreitung verfassungsfeindlicher Schriften und Volksverhetzung bedeuten.
Abgesehen davon, wie weit das Finanzministerium hier als zum Fach zu zählen ist, hatte das BGH damals festgestellt, dass ein Buch von 1930 nicht gegen eine Verfassung von 1945 verstossen könne.
Da das BGH damals den Verkauf von antiquarischen Schriften erlaubt hat, können die somit nicht Volksverhetzung sein, damit stellt sich die Frage wieweit sich eine Neuauflage unterscheiden muss, um dann auf einmal Volksverhetzend zu sein.
Meiner Meinung nach stammt der Eindruck, der Besitz und der Handel mit antiquarischen Exemplaren sei verboten daher, dass eine gewisse unqualifizierte Tageszeitung den Begriff "Mein Kampf" nicht schreiben konnte, ohne reflexartig dazuzuschreiben:
"Das in Deutschland verbotene Buch"
Ungeachtet der Fehlaussage (Ich will ja nicht Lüge schreiben)
"Das in Deutschland verbotene Buch"
Ungeachtet der Fehlaussage (Ich will ja nicht Lüge schreiben)
Rechtslage:
Der Bundesgerichtshof entschied 1979, dass der Besitz, Kauf und Verkauf antiquarischer Exemplare des Buches in Deutschland nicht nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) strafbar sind.[63] Das Buch ist älter als die Bundesrepublik und kann sich daher als „vorkonstitutionelle“ Schrift nicht gegen ihre Verfassungs- und Rechtsordnung richten. Auch ein Angebot antiquarischer Exemplare zum Kauf ist nicht nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar, selbst wenn – wie auf einigen Auflagen – auf dem Einband ein Hakenkreuz abgebildet ist. Denn das Buch dient „heute in erster Linie als Mittel der Unterrichtung über Wesen und Programm des Nationalsozialismus“, so dass der Band in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild angeboten werden darf, die Darstellung des Symbols unterliegt diesbezüglich der so genannten Sozialadäquanzklausel des § 86 III StGB.[64]
Zitat Wiki
Der Bundesgerichtshof entschied 1979, dass der Besitz, Kauf und Verkauf antiquarischer Exemplare des Buches in Deutschland nicht nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) strafbar sind.[63] Das Buch ist älter als die Bundesrepublik und kann sich daher als „vorkonstitutionelle“ Schrift nicht gegen ihre Verfassungs- und Rechtsordnung richten. Auch ein Angebot antiquarischer Exemplare zum Kauf ist nicht nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar, selbst wenn – wie auf einigen Auflagen – auf dem Einband ein Hakenkreuz abgebildet ist. Denn das Buch dient „heute in erster Linie als Mittel der Unterrichtung über Wesen und Programm des Nationalsozialismus“, so dass der Band in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild angeboten werden darf, die Darstellung des Symbols unterliegt diesbezüglich der so genannten Sozialadäquanzklausel des § 86 III StGB.[64]
Zitat Wiki
Zur Frage, was so etwas wert ist, weißt du selbst, dass den erzielbaren Preis ein potentieller Käufer bestimmt. Ich würde in einem Antiquariat fragen, was man mit einer Originalwidmung versehenen Ausgabe erzielen kann.