Fragen zu Privatkauf
Auf eBay Kleinanzeigen hatte ich mich für ein Schrank interessiert. Ein Tag war bereits ausgemacht zur Abholung des Schrankes, jedoch keine genaue Uhrzeit.
Da ich am besagten Tag arbeiten musste habe ich eine Mail bekommen, in dem der Verkäufer deutlich gemacht hat, bei Nichtzahlung einen Anwalt einzuschalten. Da dieser ziemlich drohte, möchte ich vom Kauf zurück treten.
Bin ich verpflichtet den Schrank zu kaufen?
Da ich am besagten Tag arbeiten musste habe ich eine Mail bekommen, in dem der Verkäufer deutlich gemacht hat, bei Nichtzahlung einen Anwalt einzuschalten. Da dieser ziemlich drohte, möchte ich vom Kauf zurück treten.
Bin ich verpflichtet den Schrank zu kaufen?
Antworten (1)
Das Problem ist: Du hast ihn möglicherweise schon gekauft.
Gibt es von Dir eine Nachricht, in der sinngemäß steht: ich hole den Schrank am soundsovielten ab, dann ist das in dem Moment ein Kaufvertrag, indem Dir der Verkäufer den Termin bestätigt. Dann geht es nur noch um den Austausch Ware gegen Geld. Es gibt da bei Privatverkäufern auch kein Rücktrittsrecht.
Hast Du dagegen lediglich geschrieben, Du würdest Dich interessieren und am soundsovielten vorbeikommen, um Dir den Schrank anzusehen (und bei Gefallen direkt mitzunehmen), dann ist das noch kein Kaufvertrag und Du kannst dem anwaltlichen Schreiben gelassen entgegen sehen.
Also: sieh in Deinen Schriftverkehr!
Gibt es von Dir eine Nachricht, in der sinngemäß steht: ich hole den Schrank am soundsovielten ab, dann ist das in dem Moment ein Kaufvertrag, indem Dir der Verkäufer den Termin bestätigt. Dann geht es nur noch um den Austausch Ware gegen Geld. Es gibt da bei Privatverkäufern auch kein Rücktrittsrecht.
Hast Du dagegen lediglich geschrieben, Du würdest Dich interessieren und am soundsovielten vorbeikommen, um Dir den Schrank anzusehen (und bei Gefallen direkt mitzunehmen), dann ist das noch kein Kaufvertrag und Du kannst dem anwaltlichen Schreiben gelassen entgegen sehen.
Also: sieh in Deinen Schriftverkehr!