Frau Pauline Bloss
Erben. Moegliche Aussage vor Gericht durch die Schwester meines geschiedenen Mannes dass er gestorben sei damit sie nach dem Tod ihrer Eltern erben kann
Seine Eltern haben ihn enterbt. Ist das legal? Inzwischen lebt er auch nicht mehr.
Seine Eltern haben ihn enterbt. Ist das legal? Inzwischen lebt er auch nicht mehr.
Antworten (4)
Wenn dein geschiedener Mann vor seinen Eltern gestorben ist, erbt er natürlich nichts mehr, egal ob die Schwester irgendwas vor Gericht aussagt. Wenn er noch lebt, ist die Aussage der Schwester ebenfalls irrelevant. Die Enterbung durch die Eltern hat da mehr zu sagen. Dann könnte dein Ex-Mann nur auf das Pflichtteil klagen.
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an. Was geht dich das an?
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an. Was geht dich das an?
Seine Eltern können ihn ohne weiteres enterben. Dazu müssen sie ein Testament aufsetzen.
Er bekommt dennoch seinen Pflichtteil.
Ist er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben, treten seine Kinder an seine Stelle. Hat er keine Kinder, dann erbt die Schwester sowieso alles, (auch ohne Enterbung - die Aussage beruht darauf, dass Deine Ex-Schwiegereltern keine weiteren Kinder und Kegel hatten)
Er bekommt dennoch seinen Pflichtteil.
Ist er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben, treten seine Kinder an seine Stelle. Hat er keine Kinder, dann erbt die Schwester sowieso alles, (auch ohne Enterbung - die Aussage beruht darauf, dass Deine Ex-Schwiegereltern keine weiteren Kinder und Kegel hatten)