Frage stellen
Gast

Freihaltezone für Wohnungsumzug

Hat Vermieter das Recht Freihaltezone für Umzug zu verweigern? Wenn absolut keine Möglichkeit besteht ohne Schäden an Eingangstür nahestehender Fahrzeuge anderer Mieter den Umzug durchzuführen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000056036 Frage melden

Antworten (3)
Skorti
Wie kommst du eigentlich darauf, dass es ein Recht auf eine Freihaltezone gibt?
Melden
micle
Im Rahmen des Mietvertrags stellt ein Vemieter einem Mieter Flächen auf dem Grundstück und innerhalb des Gebäudes zur Verfügung, die dazu dienen, den Zugang zum Mietgegenstand und den ihm zugeordneten Nebenräumen wie z. B. Keller oder Waschküche zu ermöglichen. In der Regel sind dies z.B. der Hauszugang ausserhalb des Gebäudes (auf dem Grundstück) der Treppenraum und der Flur im Kellergeschoß. Der Vemieter hat die Pflicht, diese Zugänge verkehrssicher herzustellen und zu unterhalten, bei Neubauobjekten sind, meist aufgrund feuerpolizeilicher und baurechtlicher Vorgaben bestimmte Breiten, Neigungen und Streppenstufenhöhen einzuhalten, bei einem Altbau oder einem historischen Gebäude muß dies nicht zwingend so sein. Alle anderen Flächern, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, kann der Vermieter anderweitig nutzen, er ist nicht gezwungen diese z.B. für einen Umzug oder die Anlieferung von Möbeln freizumachen. Auf die Nutzung öffentlicher Flächen hat der Vermieter ohnehin keinen Einfluß. Ich würde die anderen Mietern bitten ihre Fahrzeuge am tag des Umzugs an anderer Stelle zu Parken. Schäden am Gebäude sollte man vermeiden, für diese haftete der Mieter.
Melden
mantrid
Im öffentlichen Raum ist das Ordnugnsamt zuständig, da hat der Vermieter nichts zu melden. Auf dem Grundstück hat zwar der Vermieter das Sagen, aber Ein- und Auszug gehören zur üblichen Nutzung einer Wohnung und sind daher entsprechend zu ermöglichen. Fluchtwege müssen freigehalten werden, aber schikanös lange Wege muss man nicht hinnehmen.
Melden