Frage stellen
bh_roth

Freispruch?

Jemand wird angeklagt. Es kommt zum Gerichtsverfahren. Im Laufe der Verhandlung kommen erhebliche Zweifel an seiner Schuld. Der Angeklagte wird freigesprochen, In dubio pro reo, Freispruch mangels Beweise.
Das ist ein Freispruch 2. Klasse. Weil man ihm das nicht besser nachweisen konnte. Hätte auch anders verlaufen können.
Später wird der wahre Täter gefasst und verurteilt. Bekommt jetzt der erste Angeklagte postum einen Freispruch 1. Klasse, einen Freispruch aus erwiesener Unschuld?
Frage beantworten Frage Nummer 3000055752 Frage melden

Antworten (2)
Dorfdepp
Freispruch erster und zweiter Klasse sind journalistische, keine juristische Begriffe, also hat eine Änderung der Sachlage keine juristischen Konsequenzen. Ein Freispruch ist endgültig. Link: [url]https://de.wikipedia.org/wiki/Freispruch[/url
Melden