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Gast

Fristsetzung vor Mietbeginn rechtens?

Ist eine Fristsetzung vor Mietvertragsbeginn zulässig oder kann der Mieter erst nach Beginn des Mietvertrages die Frist zur Mängelbeseitigung setzten?
Frage beantworten Frage Nummer 3000157655 Frage melden

Antworten (1)
Matthew
Vertragsbeginn ist, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Sinnvoller fände ich allerdings, wenn man sich auf Dinge, die noch zu erledigen sind, vorher einigt und sie zum Bestandteil des Vertrags macht. Ansonsten beginnt das Mietverhältnis reichlich vorgespannt.
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