moonlady123456
Fünf Jahre Haft für Mord?
Also, wenn man jemanden umbringen möchte und billig davonkommen, ist anscheinend Brandenburg zu empfehlen.....
Achso, Quelle:http://www.stern.de/panorama/stern-crime/sarah-heinrich--fuenf-jahre-haft-fuer-ihren-freund-axel-g--7373294.html
Achso, Quelle:http://www.stern.de/panorama/stern-crime/sarah-heinrich--fuenf-jahre-haft-fuer-ihren-freund-axel-g--7373294.html
Antworten (11)
Nein, nein, so ist das nicht gemeint.
Die umgebrachte Person muss in Brandenburg abgelegt werden.
Nicht vergessen, die Tatwerkzeuge mitzuliefern, sonst kommt die Pol ente eventuell auf den Verdacht, es sei woanders passiert.
Die umgebrachte Person muss in Brandenburg abgelegt werden.
Nicht vergessen, die Tatwerkzeuge mitzuliefern, sonst kommt die Pol ente eventuell auf den Verdacht, es sei woanders passiert.
Mit meinem Opfer würd ich niemals nach Brandenburg fahren. Schon alleine der Begriff "Neue Bundesländer" und dann noch im Osten... Boah nee, da kann ich auch nach Hessen fahren.
Und ähem moony, richtig verlinken ist gar nicht so schwer.
Und als Frau dürfte verlinken doch in den Genen sitzen :-)))).
Und als Frau dürfte verlinken doch in den Genen sitzen :-)))).
mildernde Umstände sind m.E. gegeben, wenn die Exfrau nach 13 Jahren Scheidung plötzlich Unterhalt erwartet.
Wenn ihre Kinder, welche sich ihre Ausbildung hart erarbeitet haben, von ihrer Mutter nie etwas zu erwarten hatten, auch zum Unterhalt herangezogen werden.
Eine ganze Familie arbeitet, studiert und buckelt nicht, um einer versoffenen Exfrau / Exmutter den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Wenn ihre Kinder, welche sich ihre Ausbildung hart erarbeitet haben, von ihrer Mutter nie etwas zu erwarten hatten, auch zum Unterhalt herangezogen werden.
Eine ganze Familie arbeitet, studiert und buckelt nicht, um einer versoffenen Exfrau / Exmutter den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Sorry, lumumba, auf dieses unterirdische Niveau begebe ich never ever.
Aber daß ich never ever Unterhalt von dir forderte, wofür mich alle in meiner Umgebung für verrückt erklärten, sondern nur für die Kids, was Du schon als Unverschämtheit empfandest, möchte ich hier doch noch noch kurz erwähnen.
Den Rest würde ich gerne woanders klären, Herr Architekt.
Aber daß ich never ever Unterhalt von dir forderte, wofür mich alle in meiner Umgebung für verrückt erklärten, sondern nur für die Kids, was Du schon als Unverschämtheit empfandest, möchte ich hier doch noch noch kurz erwähnen.
Den Rest würde ich gerne woanders klären, Herr Architekt.
Psst... Moony und Musca... bh_roth hat recht: nicht hier!
Zur Frage: Das erkennende Gericht hat eben nicht auf Mord, sondern auf Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge entschieden.
Spekulationen über den zu beurteilenden konkreten Sachverhalt verbieten sich mangels detaillierter Kenntnis (jedenfalls meiner).
Allenfalls über die Frage, ob Foltern in Verbindung mit Essens- und Trinkentzug als Mord zu qualifizieren ist, könnte man an dieser Stelle diskutieren.
Zur Frage: Das erkennende Gericht hat eben nicht auf Mord, sondern auf Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge entschieden.
Spekulationen über den zu beurteilenden konkreten Sachverhalt verbieten sich mangels detaillierter Kenntnis (jedenfalls meiner).
Allenfalls über die Frage, ob Foltern in Verbindung mit Essens- und Trinkentzug als Mord zu qualifizieren ist, könnte man an dieser Stelle diskutieren.
@umjo,
du möchtest über die Frage, ob Foltern in Verbindung mit Essens- und Trinkentzug als Mord zu qualifizieren ist, diskutieren.
Das finde ich interessant. Ich bin der Meinung, dass Folter – so widerlich sie auch ist – kein Mord ist.
du möchtest über die Frage, ob Foltern in Verbindung mit Essens- und Trinkentzug als Mord zu qualifizieren ist, diskutieren.
Das finde ich interessant. Ich bin der Meinung, dass Folter – so widerlich sie auch ist – kein Mord ist.