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moonlady123456

Fünf Jahre Haft für Mord?

Also, wenn man jemanden umbringen möchte und billig davonkommen, ist anscheinend Brandenburg zu empfehlen.....
Achso, Quelle:http://www.stern.de/panorama/stern-crime/sarah-heinrich--fuenf-jahre-haft-fuer-ihren-freund-axel-g--7373294.html
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Antworten (11)
Dorfdepp
Extra nach Brandenburg fahren, um dort jemanden umzubringen?
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Rentier_BV
Nein, nein, so ist das nicht gemeint.

Die umgebrachte Person muss in Brandenburg abgelegt werden.
Nicht vergessen, die Tatwerkzeuge mitzuliefern, sonst kommt die Pol ente eventuell auf den Verdacht, es sei woanders passiert.
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Cordelier
Mit meinem Opfer würd ich niemals nach Brandenburg fahren. Schon alleine der Begriff "Neue Bundesländer" und dann noch im Osten... Boah nee, da kann ich auch nach Hessen fahren.
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Cordelier
Und ähem moony, richtig verlinken ist gar nicht so schwer.
Und als Frau dürfte verlinken doch in den Genen sitzen :-)))).
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Musca
mildernde Umstände sind m.E. gegeben, wenn die Exfrau nach 13 Jahren Scheidung plötzlich Unterhalt erwartet.
Wenn ihre Kinder, welche sich ihre Ausbildung hart erarbeitet haben, von ihrer Mutter nie etwas zu erwarten hatten, auch zum Unterhalt herangezogen werden.
Eine ganze Familie arbeitet, studiert und buckelt nicht, um einer versoffenen Exfrau / Exmutter den Lebensunterhalt zu finanzieren.
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moonlady123456
Sorry, lumumba, auf dieses unterirdische Niveau begebe ich never ever.
Aber daß ich never ever Unterhalt von dir forderte, wofür mich alle in meiner Umgebung für verrückt erklärten, sondern nur für die Kids, was Du schon als Unverschämtheit empfandest, möchte ich hier doch noch noch kurz erwähnen.
Den Rest würde ich gerne woanders klären, Herr Architekt.
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bh_roth
Moony, meinst du, das hier ist der richtige Ort?
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umjo
Psst... Moony und Musca... bh_roth hat recht: nicht hier!
Zur Frage: Das erkennende Gericht hat eben nicht auf Mord, sondern auf Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge entschieden.
Spekulationen über den zu beurteilenden konkreten Sachverhalt verbieten sich mangels detaillierter Kenntnis (jedenfalls meiner).
Allenfalls über die Frage, ob Foltern in Verbindung mit Essens- und Trinkentzug als Mord zu qualifizieren ist, könnte man an dieser Stelle diskutieren.
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Schwan
@umjo,
du möchtest über die Frage, ob Foltern in Verbindung mit Essens- und Trinkentzug als Mord zu qualifizieren ist, diskutieren.

Das finde ich interessant. Ich bin der Meinung, dass Folter – so widerlich sie auch ist – kein Mord ist.
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Petras1981
:D Was zur Hölle?
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bh_hubsi
@Musca,
kann ich sehr gut nachvollziehen.
Vor einen Schöffengericht würde ich dich .....
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