Konstantinenschlacht38
Für Bewerbungen gibt es auch eine Fahrkostenerstattung. Ist das richtig und wie mache ich das?
Antworten (6)
Die steht dir tatsächlich zu sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich in der Stellenanzeige oder bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch darauf hinweist, dass er keine Fahrtkosten erstattet. Im Grunde genommen kannst du die Erstattung direkt nach dem Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber beantragen, allerdings würde ich nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen. Ich würde erst solange warten, bis die Absage gekommen ist. Dann reicht ein einfacher Brief aus. Ausserdem kann man beim Arbeitsamt eine Fahrtkostenerstattung beantragen. Das geht aber nur vor dem Vorstellungsgespräch, nicht danach.
Jeder seriöse Arbeitgeber wird das Thema von sich aus regeln, da muss keiner nachfragen. Falls doch, ist bei diesem Arbeitgeber auch in der Zukunft mit unerfreulichen Überraschungen zu rechnen.
Die Agentur für Arbeit legt für jede Person ein Bewerbungsbudget fest. Stehen Termine zu Vorstellungsgesprächen an, ist ein Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu stellen. Hierfür erhält man ein spezielles Antragsformular. Dieses ist entsprechend auszufüllen und vom potentiellen Arbeitgeber gegenzuzeichnen. Nach Abgabe und Prüfung erfolgt die Kostenerstattung.
Es ist korrekt, dass Du eine Erstattung der Fahrkosten erhalten kansnt. Allerdings mußt Du dafür vorher einen Antrag bei Deinem zuständigen Berater der Agnetur für Arbeit stellen. Wenn der Antrag genehmigt wird, bekommst Du auch Dein Geld. Stellst Du den Antrag später, dann kann es sein, dass die Kosten nicht erstattet werden.
Das musst du immer im Vorfeld mit dem Unternehmen klären. Die sind natürlich interessiert daran interessantte Kandidaten persönlich kennenzulernen und bieten dann auch oft gerne eine Erstattung an. Das bekommst du dann meist überwiesen, wenn du ihnen die Fahrkarte als Nachweis vorlegst.