Antworten (6)
Seit 1.1.2009 muss jeder Bürger Mitglied einer Krankenkasse sein. Dies kann eine gesetzliche oder private Kasse sein. Wer weniger als 360 EUR verdient, ist bei seinem arbeitenden Ehepartner familienversichert. Studenten sind ebenfalls familienversichert. Unterlassungen sind bußgeldbedroht. Arbeitnehmer sind bis zur Pflichtversicherungsgrenze gesetzlich pflichtversichert.
Die Liste ist ziemlich umfangreich, Du kannst sie im Sozialgesetzbuch lesen, schau mal hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html. Generell kann man sagen, dass alle Arbeitnehmer, deren Gehalt unter einer bestimmten Grenze liegt, krankenversicherungspflichtig sind.
Ich kann Dir sagen, für wen sie nicht gilt: für Selbstständige. Es wird Dir zwar ans Herz gelegt, Dich zu versichern, aber zwingen kann Dich niemand. Wahrscheinlich gilt das für alle sogenannten "freiwillig" Versicherten. Verpflichtet sind Arbeitnehmer, Rentner,...
"Krankenversicherungspflicht seit dem 01.01.2009
JEDE Person mit Wohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 VERPFLICHTET für sich selbst und ihre minderjährigen Kindern eine Krankenversicherung abzuschließen. An den bisherigen Regelungen zur Krankenversicherungspflicht in der GKV ändert sich nichts, Sie bleibt vorrangig. Neu ist jedoch, dass besserverdienende Arbeitnehmer, SELBSTSTÄNDIGR und Beamte sich jetzt versichern MÜSSEN"
Quelle
Noch so eine durchdachte Antwort?
JEDE Person mit Wohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 VERPFLICHTET für sich selbst und ihre minderjährigen Kindern eine Krankenversicherung abzuschließen. An den bisherigen Regelungen zur Krankenversicherungspflicht in der GKV ändert sich nichts, Sie bleibt vorrangig. Neu ist jedoch, dass besserverdienende Arbeitnehmer, SELBSTSTÄNDIGR und Beamte sich jetzt versichern MÜSSEN"
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