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Gast

Garantieleistung bei gebrauchtem PC vom Händler--Rücktrittsrecht bei gebrauchtem PC

Ich habe ein kleines gebrauchtes Acer Notebook vom Händler gekauft mit einem Jahr Garantie.
Das Display funktionierte plötzlich nicht mehr. Er sprach von einer Überhitzung mit Schmelzen der Platinen?!?..... Totalschaden..fällt nicht in die Garantie.
Er bot mir einen "höherwertiges" anderes Notebook zu einem besonders günstigem Preis an inklusive Anrechnung des alten.. Am nächsten Morgen vor Geschäftsschluss wollte ich den Kauf rückgängig machen und den defekten PC zurück. Er sagte bei gebrauchten PCs gäbe es kein Rücktrittsrecht und das alte Notebook hätte Totalschaden und er hätte es schon entsorgt.

Meine FRagen.
Gibt es so einen Schaden bei einem PV und wenn ja, ist es dann ein Totalschaden?
Gibt es ein Rücktritts- oder Umtauschrecht bei gebrauchten PCs vom Händler innerhalb von 24 Stunden?
Frage beantworten Frage Nummer 3000008163 Frage melden

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