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Gast

Gaspreisbremse ermittlung Basisverbrauch

Zur Ermittlung der Gaspreisbremse wird in unserem Fall ein Zeitraum
betrachtet in dem in unserem Haus nur 2 Personen gewohnt haben, bzw. nur
eine Etage beheizt wurde.

Im vergangenen Jahr sind aber unsere Kinder wieder eingezogen und es
leben nun 4 Personen unserem Haus, dazu wird wieder das ganze Haus auf 2
Etagen beheizt.

Dem entsprechend müsste in unserem Fall der Verbrauch aus den Jahren vor
2018 berücksichtigt werden als noch voll geheizt wurde.

Der Energieanbieter besteht trotzdem auf den festgelegten Zeitraum.

Kann man den berücksichtigten Verbrauch an die aktuelle Situation anpassen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000279609 Frage melden

Antworten (1)
PezzeyRaus
Ich war letzten Winter sechs Wochen nicht zu Hause und meine Heizung war auf Frostschutz eingestellt. Und? Siehst du mich jammern? Ok, ich wohne in Holland und da gibt uns der König ein Kontingent pro Haushalt, aber die momentanen Energiepreise sind dermaßen niedrig, dass sie gerade einmal die Hälfte der Kappungsgrenze erreichen.
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