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hugabo

Geben Sie hier eine Neue Frage ein...Angaben zur Sache

Kann ich nach einer Radarmessung und direktem Anhalten durch die Polizei Angaben zur Sache verweigern und direkt auf meinen Rechtsanwalt hinweisen, genügen Angaben zu meiner Person ?
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Antworten (2)
Pelpo
Wenn man mit geeichtem Radargerät bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einer Geschwindigkeit gemessen wurde, die über der gesetzlich vorgeschrieben und/oder beschilderten Höchstgeschwindigkeit liegt und der Polizist einen Zeugen/Mitpolizisten vorweisen kann, dann ist es äußerst beknackt da einem Rechtsanwalt noch Geld in den Rachen zu werfen. (Ausnahmen: wenn du für die Feuerwehr in einem Feuerwehrfahrzeug oder als Rettungssanitäter oder Notarzt in einem Rettungsfahrzeug, das als solches aus ausgewiesen ist, in einem Nothilfeeinsatz unterwegs bist und dann wegen der Geschwindigkeitsübertretung angehalten wirst, lohnt es sich auf den Anwalt zu warten!)
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Highspeed
Klar kannst Du, ist aber ziemlich dämlich.
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