Geben Sie hier eine neue Frage ein..wohnrecht
habe mein wohnrecht per unterschrift an den wohneigentümer zurück gegeben.allerdings steht im grundbuch das bei entfallen oder löschung mir eine 5 jährige miete zusteht.
,trifft das auch zu bei entfall oder löschung des wohnrechtpflichtteil.
,trifft das auch zu bei entfall oder löschung des wohnrechtpflichtteil.
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