Frage stellen
Gast

Geben Sie hier eine neue Frage ein..wohnrecht

habe mein wohnrecht per unterschrift an den wohneigentümer zurück gegeben.allerdings steht im grundbuch das bei entfallen oder löschung mir eine 5 jährige miete zusteht.
,trifft das auch zu bei entfall oder löschung des wohnrechtpflichtteil.
Frage beantworten Frage Nummer 66246 Frage melden

Antworten

noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!