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Gast

E-Bike

Geboren 1960 – darf ich ein E-bike fahren, was 45 kmh läuft, o. brauche ich dafür einen Führerschein?
Frage beantworten Frage Nummer 3000272069 Frage melden

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netter_fahrer
Grundsätzlich benötigt man für alle Fahrzeuge, die ab Werk schneller als 25 km/h fahren können, einen Führerschein.
Für Mofa(roller) und E-Bikes, die auch ohne zu treten Motorunterstützung liefern und max. 25 km/h braucht man eine Prüfbescheinigung.
Die schnellen Elektrofahrräder „S-Pedelecs“ mit einer motorunterstützen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder. Fahrende benötigen mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und sie müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen. Radwege sind tabu.
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