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Gast

Geldautomaten-Manipulation nicht mehr strafbar ?

Geldautomat gibt einen Schein zuwenig aus. Überprüfung durch Sparkasse ergibt keine Fehler. Sparkassenmitarbeiter würde gerne die Überwachungsvideos sichten, darf dies aber aus Datenschutzgründen nur wenn Anzeige vorliegt. Dienststellenleiter will keine Anzeige aufnehmen, da für ihn keine Straftat vorliegt, kennen nur skimming!
Wer ist der Vorgesetzte vom Dienststellenleiter, evt Innenministerium etc ? Hat die Polizei etwas ähnliches wie einen Ombudsmann/-frau/-freulein ?
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Antworten (1)
Dorfdepp
Sollte der Automat sich wirklich verzählt und einen Schein zuwenig ausgegeben haben, hätte nach der Überprüfung ein Schein zuviel darin sein müssen. Ist das nicht der Fall gewesen, könnte der Fehler auch woanders liegen.
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