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Gast

Gemeinschafts-Kasse

Wir sind eine Gemeinschaft von 37 Gärten die eine gemeinsame Wasserleitung haben. Für diese Leitung haben wir eine Gemeinschafts-Kasse in der Rücklagen für eventuelle Reparaturen angespart werden. Möchte noch betonen, wir sind kein Verein. Wir haben aber einen Kassenwart und einen Vorsitzenden. Dieser Vorsitzende ist der Meinung er habe das Recht, aus unserer Kasse Geld für eine Vorstands Sitzung zu entnehmen. Darf er das?
Meiner Meinung nach ist das Unzulässig.
Frage beantworten Frage Nummer 3000119177 Frage melden

Antworten (3)
dschinn
Was sagen denn die anderen 35 Gartenzwerge dazu?
Finden die das auch "Unzulässig"?
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elfigy
Ich denke auch, das müssen alle zusammen klären.
Und für die Zukunft könnt ihr euch ja eine Art Satzung für solche Fälle geben.
Auf diesen Fall bezogen, meine ich, wenn die Sitzung notwendig war und notwendige Kosten entstanden sind, dann durfte er das. Unter notwendigen Kosten verstehe ich nicht Verpflegung oder Sitzungsgeld. Aber Büromaterial z.b. schon.
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micle
Ihr habt doch sicher (idealerweise in Schriftform) miteinander vereinbart, wofür der Bestand in der Gemeinschaftskasse verwendet werden darf.

Welche Rechtsform hat euere Gemeinschaft?

Eigentümergemeinschaft, Verein, Zweckgemeinschaft für die Erstellung, den Betrieb und die Unterhaltung einer gemeinsam genutzten Wasserleitung?

Es gibt da nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!

Ihr solltes das rasch auf rechtssicheres Fundament stellen.
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