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Gast

gericht

sie möchten nicht länger als MFA arbeiten und stattdessen in ihrem Elternhaus ein lokal eröffnen. Dieswird ihnen von der Stadtverwaltung nicht genhemigt.

vor welchem gericht wird diesees verfahren eröffnet ?
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Antworten (1)
vonjwd
Nein, ich will in meinem Elternhaus keine Kneipe aufmachen und auch sonst nirgendwo. Und als MFA, was immer das sein mag, habe ich auch noch nie gearbeitet.
Falls Du aber das Problem hast, dann frag auch danach. Weil aber Ramadan ist und man da besonders mild und freundlich zu seinen Mitmenschen sein soll folgendes:
Da es sich bei der "Untersagung" um einen Verwaltungsakt handeln könnte (nicht muss) wäre ein Verwaltungsgericht zuständig. Aber ohne Anwalt machst Du sowieso keinen Stich, also frag den, der weiß das.
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