Gerichtsvollzieherkosten
Hallo,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Schuldner sollte Kosten an uns (Rechtsanwalt) zahlen, hat allerdings den Betrag auf das Konto der Mandanten überwiesen. Die Mandanten haben es erst Tage später bemerkt so dass wir einen Vollstreckungsauftrag eingeleitet haben, dieser liegt berteits bei Gerichtssvolziehr. Wer trägt jetzt die Kosten für den Gerichtsvollzieher?
folgender Sachverhalt liegt vor:
Schuldner sollte Kosten an uns (Rechtsanwalt) zahlen, hat allerdings den Betrag auf das Konto der Mandanten überwiesen. Die Mandanten haben es erst Tage später bemerkt so dass wir einen Vollstreckungsauftrag eingeleitet haben, dieser liegt berteits bei Gerichtssvolziehr. Wer trägt jetzt die Kosten für den Gerichtsvollzieher?
Antworten (6)
Das sind ja tolle Experten. Wer sagte doch noch: "Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstande"?
Klar ist, dass es eine auch hier anzuwendende Schadenminderungspflicht gibt, also zieh den Auftrag zurück, Mann! Und versende dann den üblichen Drohbrief an den Schuldner. Klagen würde ich aber nicht deswegen.
Klar ist, dass es eine auch hier anzuwendende Schadenminderungspflicht gibt, also zieh den Auftrag zurück, Mann! Und versende dann den üblichen Drohbrief an den Schuldner. Klagen würde ich aber nicht deswegen.
Geh und verarsche jemand anderen. Kein Anwalt würde so einen Text mit Fehlern in Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion posten. Du bist der Schuldner selbst, und jetzt kommen die Gebühren des Gerichtsvollziehers auch noch auf dich zu. Geht zu "guteFrage.net" und verarsch die. Das ist eher dein Niveau.
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Auf Grund der Löschwut der Admins ist dieser Beitrag archiviert. Löschen zwecklos.
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Na gut. Gehen wir mal davon aus, daß du Rechtsanwalt bist, aber gerade eine Gedächtnisblockade hast:
Google "Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung", dann weißt Du, daß die Zahlung des Schuldners an die falsche Adresse so gut wie keine Zahlung ist. Der Vollstreckungsauftrag war somit gerechtfertigt und dein Freund (oder DU?) als Schuldner muss ihn bezahlen. Das gilt aber nur, wenn dein ursprünglicher Gläubiger die Schuld an den RA abgetreten hat oder wenn er (oder der RA als sein Sachwalter) dir eindeutig mitgeteilt hat, daß du die Schuld dorthin transferieren sollst. Ansonsten ist die Schuld durch die Zahlung an den ursprünglichen Gläubiger bezahlt und der RA, äh ..oder wer auch immer, bleibt auf den Kosten sitzen.
Google "Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung", dann weißt Du, daß die Zahlung des Schuldners an die falsche Adresse so gut wie keine Zahlung ist. Der Vollstreckungsauftrag war somit gerechtfertigt und dein Freund (oder DU?) als Schuldner muss ihn bezahlen. Das gilt aber nur, wenn dein ursprünglicher Gläubiger die Schuld an den RA abgetreten hat oder wenn er (oder der RA als sein Sachwalter) dir eindeutig mitgeteilt hat, daß du die Schuld dorthin transferieren sollst. Ansonsten ist die Schuld durch die Zahlung an den ursprünglichen Gläubiger bezahlt und der RA, äh ..oder wer auch immer, bleibt auf den Kosten sitzen.