gesetzliche zuschlaege in der gastronomie
Hat ein arbeitgeber jahrelang keine zuschlaege gezahlt und will
dem jetzt nachkommen, darf er dann den bestehenden lohn der mitarbeiter, um
die hoehe der zu erwartenden zuschlaege kuerzen? So hat er das vor
dem jetzt nachkommen, darf er dann den bestehenden lohn der mitarbeiter, um
die hoehe der zu erwartenden zuschlaege kuerzen? So hat er das vor
Antworten (1)
Das erklärt sich eigentlich schon aus der Begrifflichkeit. Der Zuschlag heißt Zuschlag, weil er dem Regeleinkommen zugeschlagen wird. Es stellt sich also höchstens die Frage, ob der Arbeitgeber eine andere vertragliche Grundlage hat, das Regeleinkommen zu kürzen. Aber da bin ich bei ing, die Entgeltzahlung ist im Arbeitsvertrag geregelt. Schau doch einfach mal nach.